Die EU-Förderung von Biolandbau wird als zu flächenbezogen kritisiert © APA - Austria Presse Agentur

Die Bio-Landwirtschaft werde von der EU nicht richtig gefördert: Laut einem am Montag vom EU-Rechnungshof veröffentlichten Bericht hat die EU zwar seit 2014 rund 12 Mrd. Euro ausgegeben. Die Prüfer kritisieren aber, dass zu viel Augenmerk auf die Schaffung von mehr Flächen und zu wenig auf Umwelt- und Marktziele gelegt werde. Österreich und drei weitere EU-Länder wurden genauer unter die Lupe genommen. Der ERH betont die "Stellung Österreichs als Bio-Vorzeigeland".

Hierzulande werden über ein Viertel der Agrarflächen biologisch bewirtschaftet. Zwischen 2014 und 2022 erhielten die europäischen Landwirte rund 12 Mrd. Euro an Fördergeldern aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), um auf Bio-Landbau umzustellen bzw. bei ökologischen Anbauverfahren zu bleiben. Bis 2027 sollen dafür weitere knapp 15 Mrd. Euro fließen. Mit der GAP-Förderung sollen die Zusatzkosten und Einkommensverluste ausgeglichen werden, die Landwirten durch die Umstellung von konventionellem auf biologischen Landbau entstehen.

"Die europäische Landwirtschaft wird umweltfreundlicher, und der ökologische Landbau spielt dabei eine Schlüsselrolle. Die Landwirte müssen aber motiviert werden, mehr biologische Lebensmittel zu erzeugen. Die Anzahl der Hektar gilt derzeit als Hauptmaßstab für den Erfolg. Es muss mehr getan werden, um den Sektor als Ganzes zu unterstützen", so Keit Pentus-Rosimannus, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Rechnungshofs, bei der Präsentation. "Anderenfalls laufen wir Gefahr, ein System zu schaffen, das vollständig von EU-Mitteln abhängig ist, anstelle einer florierenden Branche."

Beispielsweise könnten Landwirte auch dann EU-Mittel erhalten, wenn sie Tierschutzstandards nicht einhielten. Außerdem sei es gängige Praxis, dass für den Anbau von Bio-Kulturen konventionelles Saatgut genehmigt würde. Beides widerspräche Grundprinzipien des ökologischen Landbaus, kritisieren die Prüfer. Von 2015 bis 2021 durften beispielsweise Landwirte in Österreich als ökologisch gekennzeichnete Tierhaltung mit Allgemeingenehmigungen, die weniger artgerechte Haltungsbedingungen vorsehen, betreiben.

Österreich ist das EU-Land mit der größten Bio-Landwirtschaftsfläche. Am anderen Ende der Rangliste liegen mit weniger als 5 Prozent die Niederlande, Polen, Bulgarien, Irland und Malta mit nur 0,6 Prozent. EU-weit wurde 2022 laut Eurostat rund ein Zehntel (17 Millionen Hektar Fläche) der landwirtschaftlich genutzten EU-Fläche ökologisch bewirtschaftet. EU-Ziel sind 25 Prozent bis 2030. Die EU-Kommission hat den 23. September vor drei Jahren zum EU-Bio-Tag erklärt. Ihr Ziel ist, europaweit die Bedeutung des ökologischen Landbaus für Umwelt, Klima, Artenschutz und Tierwohl herauszustreichen und die Bio-Landwirtschaft voranzubringen.

"Die Ergebnisse unserer Prüfung bestätigen Österreichs Stellung als Bio-Vorzeigeland. Die EU und die anderen Mitgliedstaaten haben Handlungsbedarf und es wäre sinnvoll, wenn sie sich bei der Umsetzung der Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofes an Österreich orientieren", kommentierte das österreichische Rechnungshofmitglied Helga Berger gegenüber der APA.

Der Rechnungshof führte neben Österreich in Rumänien, Polen und Italien Prüfbesuche durch. Diese Länder wurden laut Rechnungshof ausgewählt, um unterschiedliche Anteile an biologisch bewirtschafteter Fläche und unterschiedliche Entwicklungspotenziale zu vergleichen. Was der Hof positiv hervorhebt: Um eine Förderung nicht-produktiver Flächen zu vermeiden, verpflichteten Österreich, Polen und Italien die Landwirte dazu, auf geförderten Parzellen einen Output zu erzielen.

Die Mitgliedstaaten könnten neben der Vergrößerung der biologisch bewirtschafteten Fläche auch zusätzliche nationale Ziele festlegen. Von den vier geprüften Mitgliedstaaten habe dies nur Österreich getan: Bis 2030 sollen in öffentlichen Kantinen 55 Prozent ökologisch erzeugte Lebensmittel gegessen werden. Kritisiert wird, dass alle vier Prüflinge in ihren Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums nur begrenzt auf die spezifischen Bedürfnisse ihrer Bio-Sektoren eingingen. Auch Fruchtwechsel würden nicht genügend durchgeführt. Als Fruchtwechsel bezeichnet man den jährigen Wechsel der Kulturen auf dem Acker.

Die EU-Öko-Verordnung enthält auch freiwillige Grundsätze für den Bio-Landbau, darunter der Erhalt von Landschaftselementen oder die verantwortungsvolle Nutzung natürlicher Ressourcen. In den vier geprüften Mitgliedstaaten stellte der Hof fest, dass diese Grundsätze im Rahmen der GAP-Förderung nur selten berücksichtigt wurden. Als positives Beispiel wird erneut Österreich genannt, das Gelder an Bio-Landwirte zahle, die sich freiwillig zum Erhalt von Dauergrünland und Landschaftselementen in ihren Betrieben verpflichteten.