Die Leiharbeitsbranche ist teils wegen schlechter Arbeitsbedingungen für die verliehen Arbeitskräfte verschrien. Doch seit 20 Jahren gibt es einen KV für die Österreich rund 100.000 Leiharbeiterinnen und -arbeiter und vor allem nicht nur schwarze Schafe in der Branche. Das zeigt etwa die TTI Personaldienstleistung, die wie rund 20 andere Verleiher einen Betriebsrat hat und vor allem nun auch eine Fairness- und Zusammenarbeitsvereinbarung mit der Gewerkschaft PRO-GE hat.

"Es ist ein positives Beispiel für uns, wie ein Unternehmen gemeinsam mit der Gewerkschaft attraktiv für Beschäftigte sein will", sagte Peter Schleinbach, Bundessekretär für Branchen- und Kollektivvertragspolitik der Produktionsgewerkschaft, am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Wien. Der international tätigen Firma mit Sitz in Sankt Florian in Oberösterreich (Bezirk Linz-Land), die rund 2.500 Menschen als Leiharbeiter vermittelt, sei es wichtig, arbeitsrechtliche Standards einzuhalten.

"Gemeinsam mit unserem Betriebsrat senden wir das Signal, dass man in unserer Branche ein guter und korrekte Arbeitgeber sein kann, in der Berichterstattung gibt es meist nur Negativbeispiele", sagte TTI-Geschäftsführer Markus Archan. So habe sein Unternehmen in der Coronazeit keine Kündigungen ausgesprochen, vielmehr sei die übliche Menge an Leiharbeitern von rund 30 Prozent von jenen Unternehmen übernommen worden, an die sie ursprünglich verliehen gewesen waren. "Wir wollen als Dienstleister und Arbeitgeber stabil sein, eine Zukunftsoption für die Mitarbeiter."

TTI will mit seinem Vorgehen auch einen Wettbewerbsvorteil beim Kampf um Arbeitskräfte lukrieren, sagte Archan auf Journalisten-Nachfragen. "Wir wollen ausdrücken, dass es auch einen gemeinsamen Weg gibt. Dass Mitarbeiter zu uns wechseln ist Teil der Geschäftspolitik." Dunkle Konjunkturwolken sieht der Unternehmer übrigens nicht: Er könnte derzeit rund 1.000 Menschen mehr in verschiedene industrielle und gewerbliche Sparten verleihen.

Besonderheit in der Leiharbeitsbranche ist freilich, dass es sich um eine Dreiecksbeziehung zwischen Arbeitnehmer, verleihender Firma und jenem Unternehmen handelt, bei dem der oder die Verliehene tatsächlich arbeitet. Es gehören also nicht nur zwei, sondern drei fürs faire Miteinander zusammen. "Eine Zweiklassengesellschaft gibt es nicht mehr", sagte Archan. "Es gibt den Zugang zu Wohlfahrtseinrichtungen und gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit. Das hat sich in den vergangenen 20 Jahren sehr gut entwickelt." Natürlich werde in der Industrie hart kalkuliert, "aber als Personaldienstleister beraten und stimmen wir uns mit den Beschäftigten ab, zum Teil müssen wir unsere Kunden etwas ermahnen, etwas mehr motivieren - aber gerade das wird in Zukunft durch das Fairnessabkommen untermauert."

Gewerkschafter Schleinbach sagte, dass am ehesten Menschen in der Leiharbeit von "schwarzen Schafen" übervorteilt werden, die weniger Bildung und Probleme mit der deutschen Sprache haben. Zudem bleibe weiter ein Zusammenhang zwischen Auftragslage und Beschäftigung: "Wir bemühen uns auf Sozialpartnerebene sehr um die Verstetigung der Arbeitsverhältnisse. Leiharbeitende werden tendenziell als erste abgebaut."

In der geschlossenen Fairness- und Zusammenarbeitsvereinbarung geht es vor allem um "nachhaltig hochwertige Standards in der Qualität der Arbeitsverhältnisse". Dahingehend wird garantiert, dass alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden - und vor allem auch aktiv über diese informiert wird. "Die TTI stellt sicher dass jedem gewerblichen Arbeitnehmer bekannt ist, dass er/sie über die Möglichkeit verfügt, sich jederzeit vom Betriebsrat oder der PRO-GE im Zusammenhang mit seinen/ihren gesetzlichen kollektivvertraglichen Ansprüchen beraten zu lassen", heißt es etwa. Werden bestehende Mitarbeiter-Ansprüche nicht erfüllt, ist das zu korrigieren. Zudem werden die Mitarbeitenden über Weiterbildungsmöglichkeiten im Sozial- und Weiterbildungsfonds der Arbeitskräfteüberlassung informiert. Jene, die Anspruch auf Arbeitslosengeld aus dem SWF haben, werden per Brief eigens aufmerksam gemacht. Weitere Verleiher sind willkommen, ähnliche Abkommen zu schließen, sagte Schleinbach.

(APA)