BWB-Chefin Harsdorf-Borsch erwartet noch weitere Kartell-Strafen © APA - Austria Presse Agentur

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat bei ihren Ermittlungen gegen ein Kartell in der Abfall-Branche den nächsten Schritt gesetzt. Sie hat gestern, Donnerstag, einen ersten Antrag an das Kartellgericht gegen die FCC Austria Abfall Service AG ("FCC") wegen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Austausch von wettbewerbssensiblen Informationen eingebracht. Die Behörde geht davon aus, dass dies nur ein erster Schritt war und weitere Firmen belangt werden.

Demnach hat die FCC an einem österreichweiten Kartell von zumindest Juli 2002 bis März 2021 teilgenommen, teilte die Behörde heute mit. Die FCC habe im Rahmen des Kronzeugenprogramms von Beginn der Ermittlungen an umfassend mit der BWB und dem Bundeskartellanwalt kooperiert. "Das Unternehmen gab ferner ein Anerkenntnis über den Sachverhalt ab und trug so zur Verfahrensbeschleunigung bei", so die Wettbewerbsbehörde.

Aufgrund dessen sah die Behörde von der Beantragung der Verhängung einer Geldbuße ab. "Das Unternehmen erhielt somit volle Immunität nach dem Kronzeugenprogramm", betonte die BWB. Gegen eine Vielzahl weiterer Unternehmen laufen die Ermittlungen der BWB noch. "Das ist jetzt der erste Antrag an das Kartellgericht welchen die BWB in der Abfallbranche stellt. In diesem Jahr ist mit Geldbußenanträgen gegen eine Reihe weiterer Unternehmen zu rechnen", so Natalie Harsdorf-Borsch, Generaldirektorin der BWB.

Die Causa reicht in das Frühjahr 2021 zurück. Damals führte die BWB bei über 20 Unternehmen der Abfallwirtschaft Hausdurchsuchungen durch. Ein Jahr später wurden aufgrund neuer Verdachtsmomente ergänzende Hausdurchsuchungen durchgeführt. Insgesamt wurden über 60 Terabyte IT-Daten und über 2.000 Seiten an physischen Dokumenten sichergestellt. Rund 300 Unternehmen sind im Markt für Abfallwirtschaft in Österreich aktiv.