Bei einem Drittel bestätigte sich Verdacht © APA - Austria Presse Agentur

Seit drei Jahren setzt Wiener Wohnen Detektivinnen und Detektive ein, um gegen Fälle der Nichtbenutzung oder der Untervermietung von Gemeindewohnungen vorzugehen. Was zunächst ein Pilotversuch war, entwickelte sich sehr schnell zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Insgesamt konnten seit dem Jahr 2021 bisher rund 300 Verdachtsfälle ermittelt werden, davon wurden alleine 2023 rund 150 Fälle geprüft, gab das Rathaus und Wiener Wohnen am Samstag bekannt.

"Der Gemeindebau soll den Menschen als leistbares Zuhause zum Wohnen zur Verfügung stehen und nicht für Geschäftemacherei zweckentfremdet werden. Denn jede Wohnung im Gemeindebau, die missbräuchlich verwendet wird, ist eine zu viel", sagte Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ). "Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Konsequenzen rechnen." Erst 2022 musste der Großinvestor Siegfried Wolf seine Wohnung in einem Gemeindebau in Favoriten mangels "begründetem Wohnbedarf" zurückgeben.

Durch den Einsatz von Detektivinnen und Detektive sei sichergestellt, dass Verdachtsfälle, die bei Wiener Wohnen aufliegen auch entsprechend professionell überprüft werden. Es werde observiert, befragt und dokumentiert. Erhärte sich der Verdacht und seien genügend tragfähige Beweise vorhanden, dass leistbarer Wohnraum in den städtischen Wohnhausanlagen missbraucht werde, bringe Wiener Wohnen eine Mietvertragskündigung bei Gericht ein, hieß es. Der notwendige strategische Leerstand im Gemeindebau - aufgrund von Wohnungswechsel, Sanierungen oder Zusammenlegungen - beträgt aktuell rund drei Prozent.

2023 wurden rund 150 Verdachtsfälle von den Detektivinnen und Detektiven geprüft, eine Steigerung um 15 Prozent im Vergleich zu 2022. Bei einem Drittel hat sich der Verdacht der illegalen Untervermietung bzw. Nichtbenutzung bestätigt. Diese Wohnungen sind bereits wieder im Bestand von Wiener Wohnen. Bei einem weiteren Drittel der Fälle ist das gerichtliche Urteil noch ausständig, betonte Wiener Wohnen. Der Rest werde von den Detektiven noch genau geprüft. Wer verurteilt wird, fliegt aus der Gemeindewohnung raus und muss die Prozesskosten tragen, die sich bis zu mehreren tausend Euro summieren können.

Die Detektive sind auch auf Online-Plattformen unterwegs und kontrollieren diese stichprobenartig und wöchentlich, warnte Wiener Wohnen. Seit 2022 ist es der Online-Plattform Airbnb gerichtlich untersagt, Gemeindewohnungen der Stadt Wien zur Vermietung anzubieten. Mieterinnen und Mieter, die ihre Gemeindewohnung auf dieser oder anderen Plattformen angeboten haben oder anbieten verstoßen gegen das vertragliche Untermietverbot und müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.