Die Fortführung der Signa Holding dürfte vorerst gesichert sein © APA - Austria Presse Agentur

Die Gläubiger der Signa Holding haben Forderungen von 8,613 Milliarden Euro angemeldet, geht aus dem Bericht des Insolvenzverwalters Christof Stapf hervor, den er heute, Montag, der Gläubigerversammlung vorgelegt hat. In einem ersten Schritt wurden von den bisher 302 Forderungsanmeldungen nur 80,3 Millionen Euro anerkannt, 8,533 Milliarden Euro vorläufig bestritten.

Viele Forderungen wurden aber erst spät oder nach Ablauf der Anmeldungsfrist eingebracht. Und bei einem Drittel der Forderungen wurden nicht die entsprechenden Unterlagen zum Nachweis der Ansprüche vorgelegt, geht aus dem Prüfbericht hervor. Es ist also davon auszugehen, dass die Höhe der anerkannten Forderungen noch kräftig steigen wird. Denn die Gläubiger können innerhalb von 2 Monaten ihre Forderungen durch eine Klage beim Insolvenzgericht geltend machen. Und der Insolvenzverwalter wiederum prüft die Forderungen und wird sie gegebenenfalls anerkennen. "Es wird an den Gläubigern liegen, die für eine ordnungsgemäße Bearbeitung der Forderungsanmeldungen erforderlichen Unterlagen über das Insolvenzgericht zur Verfügung zu stellen", sagte Stapf laut einer Presseaussendung des Insolvenzverwalters.

Rund 5,1 Mrd. Euro der bisher angemeldeten Forderungen entfallen auf Haftungsansprüche aus Garantien und Patronatserklärungen und 1,6 Mrd. Euro auf Passiva aus gruppeninternen Zahlungen. Wobei letztere - sogenannte "Intercompany-Verbindlichkeiten" - vom Insolvenzverwalter vollständig bestritten wurden. Und 1,04 Mrd. Euro entfallen auf Darlehensverbindlichkeiten. Vergleichsweise moderat fallen die Schadenersatzforderungen mit 124 Mio. Euro und 33 Mio. Euro an Honorarforderungen aus. Außenstände aus Lieferungen und Leistungen, öffentlichen Abgaben und Mietforderungen summieren sich auf 2,7 Mio. Euro, geht aus dem Bericht hervor.

Unabhängig davon sind noch zwei Schiedsklagen von Mubadala (VAE) und AM1 (Al Mirqab Capital, Katar) offen: Es geht dabei um die Zahlung von 713 Mio. bzw. 296 Mio. Euro. Die Signa Holding hat wegen der Insolvenz die Unterbrechung beider Verfahren beantragt.

Aktuell wird nicht nur das nicht benötigte Umlauf- und Anlagevermögen verkauft - auch Beteiligungen wie die Signa RFR US Selection, Kadens Capital sowie die Medienbeteiligungen sollen verwertet werden. Deloitte wurde mit der Bewertung der Beteiligungen betraut, Verhandlungen über den Verkauf dieser Beteiligungen seien im Laufen. Weiters erstellen Stapf und Deloitte einen Finanzierungsplan und prüfen die Werthaltigkeit der Aktivforderungen. Außerdem werde auch die Anfechtbarkeit mehrerer Geschäftsfälle im Zeitraum von 12 Monaten vor der Insolvenzeröffnung untersucht.

In der Schweiz muss erst das Insolvenzverfahren der Signa Holding anerkannt werden, um überhaupt Informationen zum Nachlassverfahren der schweizerischen Tochtergesellschaften der schweizerischen Signa Retail zu erhalten.

Da die Insolvenzverwalter der Signa-Gruppe unterschiedliche Interessen zu vertreten haben, gibt es bisher kein gruppenübergreifendes Lenkungsgremium. Ein Gutachten soll nun die wechselseitigen Informationspflichten der Signa Development und Signa Prime mit der Insolvenzmasse der Signa Holding klären.

Signa-Gründer Rene Benko hat eine Garantieerklärung über 3 Mio. Euro abgegeben und bereits 2 Mio. Euro gezahlt - der Rest soll diese Woche überwiesen werden. Die Sanierungsplantagsatzung wurde auf den 29. April verlegt. Auf dem Massekonto liegen derzeit 6 Mio. Euro. Geht man davon aus, dass weitere Erlöse erzielt werden, so ist die Fortführung des Unternehmens laut dem Insolvenzverwalter gesichert. "Aus derzeitiger Sicht scheint ein positiver Abschluss des Sanierungsverfahrens noch plausibel", merkte auch Gerhard Weinhofer, Geschäftsführer des Kreditschützers Creditreform, an.

Allerdings: "Das Schicksal der Signa Holding GmbH wird im Wesentlichen wohl von den Entwicklungen der beiden anhängigen Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung über das Vermögen der Signa Prime Selection AG sowie der Signa Development Selection AG abhängen", gab Karl-Heinz Götze vom Kreditschutzverband von 1870 (KSV1870) zu bedenken.