Katherine Tai drohte einst wegen der Digitalsteuer mit Zöllen © APA - Austria Presse Agentur

Österreich und vier weitere europäische Länder haben sich mit den USA auf ein verlängertes Aussetzen der US-Vergeltungsmaßnahmen wegen der Besteuerung digitaler Dienstleistungen in europäischen Ländern geeinigt. In einer Erklärung des Büros der US-Handelsbeauftragten Katherine Tai gemeinsam mit Österreich, England, Frankreich, Italien und Spanien hieß es, dass eine Vereinbarung vom Oktober 2021 zur Aussetzung der drohenden US-Vergeltungszölle bis zum 30. Juni verlängert wird.

Die Verlängerung zielt darauf ab, mehr Zeit für Verhandlungen über internationale Besteuerungsrechte für große, hochprofitable Unternehmen zu gewinnen.

Zuvor war das Abkommen bis Ende 2023 befristet gewesen. Laut Finanzministerium in Wien waren bereits im Oktober multilaterale Verhandlungen über eine Verlängerung aufgenommen worden - wobei schon im Dezember klar gewesen sei, dass alle Beteiligten einer grundsätzlichen Verlängerung zustimmen würden. Die finale Einigung über den konkreten Wortlaut sei Anfang Februar 2024 erzielt worden.

Die US-Handelsbeauftragte hatte zuvor mit Zöllen in Höhe von 25 Prozent auf Importe aus den fünf europäischen Ländern und der Türkei gedroht, weil diese Länder eine Digitalsteuer eingeführt hatten. Nach Angaben der US-Handelsbeauftragten Tai sind die Steuern auf digitale Dienstleistungen aber diskriminierend, weil sie sich vor allem gegen US-Tech-Giganten wie den Facebook-Eigentümer Meta, Google-Mutter Alphabet, Amazon.com und Apple richten. Die USA haben bereits Vergeltungsmaßnahmen gegen Frankreich wegen der dortigen nationalen Digitalsteuer eingeführt, sie jedoch zunächst ausgesetzt.

Die gemeinsame Erklärung vom Donnerstag verlängert nun sozusagen den Status quo und stimmt mit einer Erklärung der G20- und OECD-Länder vom Dezember überein, in der gefordert wird, eine Vereinbarung bis Ende März fertigzustellen und bis zum 30. Juni zu unterzeichnen.

Unter dem Dach der Industriestaaten-Organisation OECD hatten sich im Oktober 2021 knapp 140 Länder auf Details einer globalen Steuerreform geeinigt. Dazu gehört eine Mindeststeuer in Höhe von 15 Prozent für international agierende Unternehmen. Zudem sollen Schwellenländer mehr Einnahmen von den größten Konzernen der Welt abbekommen. Steueroasen sollen so ausgetrocknet und vor allem große Digitalkonzerne stärker in die Pflicht genommen werden.

Die Digitalsteuer wird in Österreich seit 2020 erhoben. Im vergangenen Jahr brachte sie 103 Mio. Euro ein. Die Besteuerung von Onlinewerbeleistungen in Österreich beträgt 5 Prozent der Bemessungsgrundlage und richtet sich an Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von mindesten 750 Mio. Euro und einem Inlandsumsatz von mindestens 25 Mio. Euro aus Onlinewerbeleistungen. Bemessungsgrundlage der Digitalsteuer ist das Entgelt, das ein Online-Werbeleister von einer Auftraggeberin oder einem Auftraggeber erhält.