Gestiegene Kosten werden häufiger zum Grund einer Überschuldung © APA - Austria Presse Agentur

Schuldnerberatungen haben im vergangenen Jahr einen regelrechten Ansturm erlebt. Gestiegene Lebenserhaltungskosten und Wohnkosten sowie Arbeitslosigkeit und Einkommensverlust ließen 2023 fast 22.000 Menschen zum ersten Mal Kontakt mit einer Schuldnerberatung aufnehmen. Gegenüber dem Jahr davor ist das ein Anstieg um fast 17 Prozent. Ähnlich hohe Zahlen gab es zuletzt vor zwölf Jahren. Auch die Zahl der eröffneten Privatkonkurse ist im Vorjahr kräftig gestiegen.

Rund 12 Prozent der Klienten und Klientinnen nannten die gestiegenen Lebenshaltungs- und Wohnungskosten als Grund, der sie in die Überschuldung geführt hatte, heißt es am Mittwoch in einer Aussendung der Schuldnerberatungen. 2022 gaben diesen Grund erst rund 5 Prozent an. In der Vergangenheit habe das als Ursache für eine Überschuldung kaum eine Rolle gespielt.

Der häufigste Überschuldungsgrund ist seit Jahren Arbeitslosigkeit und damit einhergehend Einkommensverlust. "Wird man arbeitslos, hat man nur noch 55 Prozent des vorigen Einkommens zur Verfügung. Das ist für die allermeisten Menschen ein Problem", sagte Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der ASB Schuldnerberatungen GmbH, Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen in Österreich. Das Arbeitslosengeld noch weiter senken zu wollen, wie es ÖVP-Chef und Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) fordert, sei ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Menschen, so Mitterlehner. Die Schuldenberatungen fordern eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent.

Bei den eröffneten Privatkonkursen gab es im Vorjahr einen Anstieg um 8 Prozent auf fast 9.000. "Wir wissen, dass noch viel mehr Menschen einen Privatkonkurs benötigen würden", so Mitterlehner. Allerdings müsse man sich einen Privatkonkurs leisten können. Grundbedingung dafür ist, mit dem Einkommen auszukommen und keine weiteren Schulden zu machen. Aus Sicht der Schuldnerberatungen ist es dringend nötig, das Existenzminium zu erhöhen, also jenen Betrag, der Menschen bei einer Pfändung zum Leben bleiben muss.