Mitnahme der Handynummer in Zukunft in Ausnahmen leichter © APA - Austria Presse Agentur

Die Regulierungsbehörde RTR hat eine rechtliche Lücke bei der Rufnummernmitnahme mit einer Novelle geschlossen. Ab 3. November 2025 können Handynummern in Ausnahmefällen auch ohne die sonst notwendigen Nummernübertragungsinformationen zum neuen Anbieter mitgenommen werden. Schlagend wird das etwa, wenn der bisherige Anbieter überraschend den Betrieb einstellt.

"Müssen Endnutzer:innen ihre Handynummer von ihrem Anbieter überraschend wegportieren, weil dieser wegen Zahlungsunfähigkeit den Betrieb einstellt oder sich aus dem österreichischen Markt zurückzieht, war das in der Vergangenheit oftmals schwer oder gar nicht möglich", sagte RTR-Geschäftsführer Klaus Steinmaurer laut Aussendung am Freitag. Diese Lücke habe man nun geschlossen.

Für die Rufnummernmitnahme ist es normalerweise notwendig, dass der vorige Anbieter wesentliche Informationen zum Handyvertrag aushändigt. Mit der Novelle ist die Mitnahme der Handynummer ab 3. November im Ausnahmefall auch ohne diese Informationen möglich.