Verschiedene Geschmäcker, verschiedene Bewertungen: aber bitte ehrlich © APA - Austria Presse Agentur
Das Tourismusministerium hat einen Leitfaden zum Umgang mit Fake-Bewertungen für Gastronomie-, Beherbergungs- und andere Tourismus- und Freizeitbetriebe lanciert. Aus dieser - siehe https://shorturl.at/rtwYa - geht auch hervor, dass sich von Fake-Bewertungen Betroffene an eine Hotline im Ministerium wenden können, wo sie dem Team der Tourismusstelle wochentags zu Bürozeiten Fragen zu etwaigen Schritten nach erfolgten Schwindel-Bewertungen stellen können.
Laut "Kronen Zeitung" vom Wochenende startet die Hotline diesen Montag (17. August). Verschiedenste Branchenvertreterinnen und -vertreter fordern schon lange schnelle Verfahren gegen den Missbrauch durch gekaufte, incentivierte oder koordinierte Fake-Bewertungen. Ein österreichisches Modell zur Regulierung soll unter Einbindung von Konsumentenschutz, Plattformbetreibern und Branchenvertretungen erarbeitet werden, forderten zuletzt beispielsweise Kärntner Touristiker nach dem Vorbild des nahen Italien. Mit absichtlich falschen oder irreführenden Bewertungen werde das Vertrauen in die Erfahrungen anderer Gäste untergraben, hatte es von der Hotelvereinigung (ÖHV) geheißen.
In Italien recht klare Regeln formuliert
Immer wieder war in der Debatte auch eine Klarnamenpflicht Thema, doch gekommen ist eine solche bisher nicht. In Italien gibt es nun eine neue Gesetzeslage, wonach Bewertungen künftig binnen 30 Tagen nach Inanspruchnahme einer Dienstleistung oder dem Kauf eines Produkts veröffentlicht werden müssen. Zudem dürfen die Rezensionen nur von Personen stammen, die die Leistung tatsächlich genutzt haben. Inhalte müssen sich konkret auf die gemachte Erfahrung beziehen und dürfen nicht durch Rabatte oder andere Vorteile beeinflusst sein. Als glaubwürdig gelten Bewertungen insbesondere dann, wenn sie durch Belege wie Rechnungen gestützt werden. Nach Ablauf von zwei Jahren verlieren Bewertungen ihre Zulässigkeit.
Die neuen Regeln im südlichen Nachbarland stärken auch die Rechte von Unternehmen. Hotels und Restaurants können unzulässige Bewertungen melden und deren Entfernung über die Plattformen beantragen.