Walter Meischberger war nie in Haft © APA - Austria Presse Agentur
Der rechtskräftig zu 3,5 Jahren Haft verurteilte Zweitangeklagte im Buwog-Prozess, Ex-FPÖ-Generalsekretär und Lobbyist Walter Meischberger, verbüßt seine Strafe seit kurzem mit einer Fußfessel. In Haft war er - im Gegensatz zum Erstangeklagten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser - nie. Die Justiz begründet dies mit einer geringeren Haftstrafe des Ex-Spitzenpolitikers und Anträgen zu einem Haftaufschub aus gesundheitlichen Gründen und Gutachten dazu, die Zeit gekostet hätten.
Hintergrund dazu: Am 1. September 2025 wurden die rechtlichen Voraussetzungen für einen Fußfessel nach unten revidiert, und davon profitiert nun Meischberger. Grasser hingegen war mehr als ein halbes Jahr in Haft und hat seit kurzem eine Fußfessel. Er wurde rund um den Verkauf der Bundeswohnungen und der Einmietung der Finanzbehörden in den Terminal Tower Linz im Berufungsverfahren am OGH Wien zu vier Jahren Haft rechtskräftig verurteilt.
Grasser durfte am 2. Jänner des heurigen Jahres die Justizanstalt in Innsbruck verlassen und auf einen elektronisch überwachten Hausarrest, vulgo Fußfessel, umsteigen. Vor dem rechtskräftigen OGH-Urteil im Vorjahr war das Strafmaß deutlich höher. Grasser war im Dezember 2020 zunächst am Straflandesgericht Wien zu acht Jahren Haft und Meischberger zunächst zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Die beiden Ex-Spitzenpolitikern hatten sich, wie weitere Angeklagte auch, unter anderem bei der Privatisierung von Bundeswohnungen bereichert, knapp zehn Millionen Euro sind an illegaler Provision geflossen.
Die Causa Buwog war nicht nur der bisher größte Korruptionsprozess in Österreich, er zog sich auch sehr lange. Der Verkauf der gut 60.000 Bundeswohnungen startete im Jahr 2000, im Jahr 2004 bekam die Immofinanz um 961 Mio. Euro den Zuschlag - das war nur eine Million mehr als der Mitbewerber zahlen wollte. Im September 2009 folgten dann erste Medienberichte über Ungereimtheiten beim Buwog-Verkauf. Es folgt eine Anzeige der mittlerweile verstorbenen Grünen Abgeordnete Gabriela Moser gegen Grasser und Co. Im Dezember 2017 startet der Prozess gegen Grasser, Meischberger, den Lobbyisten Peter Hochegger und weitere Angeklagte. Am 4. Dezember fiel dann das erstinstanzliche Urteil gegen die Angeklagten, das anschließen vom OGH stark abgeschwächt wurde.