Benko war im Oktober zu zwei Jahren Haft verurteilt worden © APA - Austria Presse Agentur

Der Oberste Gerichtshof (OGH) befasst sich Anfang Juli mit dem Fall Benko. In der Strafsache gegen Rene Benko wegen Verbrechen der betrügerischen Krida sei für den 2. Juli der Gerichtstag zur öffentlichen Verhandlung über die Nichtigkeitsbeschwerden der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten sowie über die Berufung des Angeklagten anberaumt worden, kündigte das Höchstgericht auf seiner Webseite an. Die Verhandlung findet im Justizpalast in Wien statt.

Benko war im Oktober am Landesgericht Innsbruck erstinstanzlich teilschuldig gesprochen worden. Er wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt - das bezog sich auf eine Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter. Freigesprochen wurde der Signa-Gründer im zweiten Anklagepunkt, bei dem es um eine Mietvorauszahlung von 360.000 Euro für eine Villa im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg ging.

Sowohl Benkos Anwalt Norbert Wess als auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatten Rechtsmittel eingelegt. Wess bekämpft die Verurteilung, die WKStA den teilweisen Freispruch.