Weitere Schritte im laufenden Reformprozess © APA - Austria Presse Agentur
Die Wirtschaftskammer (WKÖ) erhält neue Compliance-Regeln sowie eine neue Berechnungsformel für Gehaltsanpassungen. Am Mittwoch soll das erweiterte Präsidium beides final absegnen, heißt es aus der WKÖ. Die Kammer setzt damit den Reformprozess fort, der mit dem Aufstieg von Martha Schultz (ÖVP) an die Kammerspitze vor knapp einem Jahr begann.
Auslöser für den Rücktritt ihrer Vorgängers, Harald Mahrer, als WKÖ-Präsident war eine öffentliche Debatte über Gehaltserhöhungen für Kammermitarbeiter sowie Bezüge von Spitzenfunktionären der Kammer. Im Frühsommer heuer kam die Affäre um den mittlerweile ebenfalls zurückgetretenen Wiener Wirtschaftskammerpräsidenten Walter Ruck dazu. Als Reaktion auf beide Causen kündigte Schultz Reformen an.
Neuer Index für Gehaltserhöhungen
Eine Änderung, die am Mittwoch final abgenickt werden soll, betrifft die jährlichen Gehaltserhöhungen von Beschäftigten der WKÖ. Vor rund einem Jahr hatte eine geplante Erhöhung deutlich über der Inflationsrate für Empörung gesorgt - wohl auch, weil sie den Mitarbeitern jener Organisation zu Gute kommen sollte, die bei KV-Verhandlungen in anderen Branchen meist für Lohnzurückhaltung eintritt.
Künftig sollen sich die jährlichen Lohnanpassungen in der WKÖ an der kollektivvertraglichen Lohnentwicklung orientieren, die derer von rund 95 Prozent der österreichischen Beschäftigten entspreche. Konkret soll dies an dem Jahresdurchschnitt des Tariflohnindex festgemacht werden, der von der Statistik Austria berechnet wird.
Neue Compliance-Regeln
Die geplanten Compliance-Regeln, die ebenfalls beschlossen werden, sollen "einheitliche Standards, mehr Transparenz und nachvollziehbare Verantwortlichkeiten" bringen. Dies soll für "Auftragsvergaben über Repräsentation und Geschenke bis hin zu Nominierungen und Entsendungen" gelten, steht es in einer Presseaussendung.
"Mögliche Interessenkonflikte müssen offengelegt werden und dürfen Entscheidungen nicht beeinflussen", wird WKÖ-Präsidentin Schultz darin zitiert. Die neuen Regeln sollen ab November gelten.
Angehörigenverhältnisse müssen offengelegt werden
So soll beispielsweise bei der Nominierung von Sozialversicherungsvertreterinnen und -vertretern offenzulegen sein, ob ein Angehörigenverhältnis zu einem Präsidiumsmitglied einer der zehn Wirtschaftskammern (Bundeskammer und neun Länderkammern) besteht. Dies dürfte eine direkte Reaktion auf die Causa Ruck sein. Ruck hatte Familienmitglieder in die Landesstellenausschüsse der Sozialversicherungsträger entsendet.
Weitere Regeln zielen auf die Offenlegung von Interessenskonflikte ab. Neue Vorgaben gibt es für Vergleichsangebote im Zuge von Auftragsvergaben. Dazu kommen strengere Regeln rund um das "Gewähren und Annehmen von Geschenken".