Nicht jedes Geschenk sorgt für ein Strahlen im Gesicht © APA - Austria Presse Agentur
Die Arbeiterkammer hat kurz nach Weihnachten noch einmal die wichtigsten Tipps zum Umtausch von Geschenken zusammengefasst: Im Online-Handel besteht grundsätzlich ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Im stationären Handel muss die Rückgabe bzw. der Umtausch von Waren extra ausgemacht werden, ein Recht darauf gibt es hier nicht. Empfehlenswert sei es, die Verpackungen aufzubehalten.
"Ist das Produkt defekt, haben Sie Anspruch auf Verbesserung. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ist das Unternehmen verpflichtet, den Mangel zu beheben. Entweder erfolgt eine Reparatur oder der Austausch. Sie müssen jedoch dasselbe Produkt erhalten", so die AK am Donnerstag in einer Aussendung. Tritt erneut der gleiche Defekt auf, könne der Kunde auf eine Wandlung bestehen. "Das bedeutet, dass Sie den Kaufgegenstand zurückgeben und gleichzeitig das Geld zurückbekommen", betont die Arbeiterkammer. Die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung der Gewährleistung beträgt bei beweglichen Sachen zwei Jahre.