In zwei von drei Schlichtungsverfahren gab es 2025 eine Einigung © APA - Austria Presse Agentur

Die Verbraucherschlichtung hat im Vorjahr 2025 einen starken Anstieg bei den Anträgen verzeichnet. Mit rund 2.500 wurden um 25 Prozent mehr Schlichtungsanträge gestellt als im Jahr davor. Vor allem wegen Beschwerden rund um den Handel und den Dienstleistungsbereich wendeten sich Verbraucher an die unparteiische Stelle, wie die Verbraucherschlichtung am Montag mitteilte. In rund zwei von drei Verfahren kam es zu einer Einigung.

Die Verbraucherschlichtung führt den starken Zulauf auf mehrere Ursachen zurück: Schlichtungsverfahren für Konsumentinnen und Konsumenten seien kostenlos und würden rasch vonstatten gehen - im Schnitt dauere es nur ein Monat vom Zeitpunkt es Antrags bis das Verfahren zu Ende ist. Ein Antrag könne zudem online eingebracht werden, einen Anwalt brauche man hierfür nicht.

Die meisten Anträge habe es rund um Gewährleistungsstreitigkeiten im Handel gegeben - vor allem im Elektro-, Kleidungs, Möbel- und Autosektor. Oft gehe es hier um defekte Geräte oder nicht den Erwartungen entsprechende Leistungen. Auch im Dienstleistungssektor seien viele Anträge gestellt worden, hier gehe es meist um die Kündigung von Fitnesscenterverträgen oder Probleme mit Fahrzeugmieten.

Hohe Beteiligungsquote der Unternehmen

In vielen Fällen werde rasch eine Lösung gefunden, im Vorjahr habe es in rund zwei von drei Fällen eine Einigung gegeben. In den meisten Fällen (80 Prozent) seien die Firmen zudem bereit, beim Schlichtungsverfahren, das grundsätzlich freiwillig sei, mitzuwirken.

Die Verbraucherschlichtung Austria ist ein gemeinnütziger Verein und eine von acht staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen in Österreich, offiziell heißt sie "Schlichtung für Verbrauchergeschäfte". Vereinsmitglieder sind die Bundesarbeiterkammer, die Finanzmarktaufsicht (FMA), das Land Burgenland, das Land Oberösterreich und der Obmann, Hermann Germ. Stellvertreterin ist die AK-Verbraucherschützerin Gabriele Zgubic-Engleder. Seit Jänner 2016 bietet die Verbraucherschlichtung kostenlose Schlichtungsverfahren auf Grundlage des Alternative-Streitbeilegung-Gesetzes (AStG) an. Konsumentinnen und Konsumenten, die mit einer Firma keine direkte Lösung für eine Beschwerde finden, können unter www.verbraucherschlichtung.at/antrag oder per Post einen Antrag stellen.