Missbrauch von Rufnummern wird unterbunden © APA - Austria Presse Agentur

Über die heimischen Telekommunikationsanbieter gibt es verhältnismäßig wenig Beschwerden. Der Chef der Regulierungsbehörde RTR, Klaus Steinmaurer führt dies auf eine "gesunde Wettbewerbssituation" zurück, wie er am Dienstag vor Journalisten sagte. "Keiner kann sich leisten, seine Kunden schlecht zu behandeln", so Steinmaurer. Auch das Roaming-Aus in der EU hat dazu geführt, dass es viel weniger Beschwerden und Schlichtungsverfahren gibt.

Gab es zwischen 2008 und 2012 noch jährlich über 4.000 Schlichtungsfälle, sind es seit 2016 weniger als 2.000. 2023 waren es erstmals seit 2001 weniger als 1.500 Fälle. Und das bei 15,6 Millionen Festnetz- und Mobilfunkanschlüssen. Am häufigsten geht es bei den Schlichtungen um Kündigungsfristen und Mindestvertragsdauer.

Schlichtungsanträge seien oft Folge von schlechtem Kundenservice, sagte Steinmaurer. So hätten sich 2023 die Schlichtungsfälle bei der A1-Tochter yesss verfünffacht, etwa weil Kundinnen und Kunden die Unterlagen für eine Rufnummernmitnahme nicht oder verspätet erhalten haben. Auch der Anbieter vectone, der im Vorjahr den Betrieb eingestellt hat und dabei Kunden im Regen stehen ließ, beschäftigte die RTR.

Deutlich zugenommen hat der Rufnummern-Missbrauch. Gab es 2022 erst 500 Fälle, wo unter falscher Rufnummer angerufen wurde, waren es 2023 schon über 10.000 gemeldete Missbräuche. Abhilfe werde im Herbst 2024 die Umsetzung der Spoofing-Verordnung schaffen. Nummern, die nicht verifiziert werden können, werden dann nicht mehr angezeigt, sondern vom Provider als anonymer Anruf verbunden.

Die RTR erwartet, dass die Betrugsversuche durch Künstliche Intelligenz (KI) noch ausgefeilter werden, etwa indem die Stimme eine tatsächlichen Verwandten mittels KI imitiert wird.

Kaum Schlichtungen gab es 2023 bei Paketen. Bei insgesamt rund 360 Millionen Paketen gab es nur 380 Schlichtungsfälle. Auch die Postempfangsbeschwerden hielten sich in Grenzen. Die meisten Beschwerden betreffen Sendungen, wo nicht angeläutet wurde, sondern die Sendung direkt in den Abholshop zugestellt wurde. Die RTR geht jedoch davon aus, dass sie hier nur die Spitze eines Eisberges sehe.