++ ARCHIVBILD ++ In Deutschland "wachsen" Batterie-Container seit 2023 auf dem Boden © APA - Austria Presse Agentur

Die Interessensvertretungen der Windkraft- und Photovoltaikbranche laufen weiter Sturm gegen die neue Netzkosten-Grundsatzverordnung der E-Control. Aus Sicht der Vertreter verhindert die Behörde damit den nötigen Batteriespeicherausbau in Österreich, obwohl der Gesetzgeber im neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) Batteriespeicher gegenüber Pumpspeicherkraftwerken gleichstellen wollte, indem er sie ebenfalls für 20 Jahre von den Netzkosten befreit.

Christoph Schmidt vom Bundesverband Energiespeicher Österreich verwies auf Deutschland, wo seit 2023 jährlich rund 4 Gigawatt (GW) an Batteriespeichern gebaut werden. Für Österreich bräuchte es laut den Erneuerbaren-Verbänden 15 GW an Batteriespeichern, um einen preisdämpfenden Effekt auf die Strompreise zu haben.

Nach 200 bis 300 MW "kannibalisieren sich die Speicher gegenseitig"

Die E-Control selbst geht, wie Vorstand Alfons Haber im Juli sagte, von einem Bedarf von 3 bis 5 GW in den nächsten zehn Jahren aus. Schmidt schätzt jedoch, dass auf Basis der nun vorliegenden Verordnung nicht einmal ein Gigawatt gebaut wird, weil "nach 200 bis 300 Megawatt kannibalisieren sich die Speicher gegenseitig", so Schmidt.

Die Erneuerbaren-Lobby fordert, die Verordnung im Sinne des Gesetzes nochmals zu überarbeiten und "den Willen des Gesetzgebers umsetzen". Auch über die anstehende Verordnung, die die konkreten Netzentgelte für 2027 festlegt, werde man versuchen "zu retten, was zu retten ist", sagte Vera Immitzer, Geschäftsführerin der PV Austria.

Die E-Control hat die Verordnung am Montag erlassen. Deren Vorstände erklärten dabei, die Netzkosten seien kein Förderinstrument für Batteriespeicher und eine Befreiung würde bedeuten, dass andere Netznutzer wie Haushalte oder Unternehmen höhere Netzkosten zu tragen hätten.

Systemdienliche Speicher senken Systemkosten für alle

Windkraft-Vertreter Florian Maringer entgegnete, es gehe gar nicht um eine Förderung, sondern darum, dass die Verordnung nicht wie jetzt "prohibitiv und bremsend" sei. Schmidt ergänzte, Ziel des neuen Stromwirtschaftsgesetzes sei, die Systemkosten verursachergerecht zu verteilen. "Wenn ich aber gar keine Kosten verursache, warum soll ich dann zahlen", so Schmidt. Im Gegenteil, durch systemdienliche Speicher würden die Systemkosten für alle sogar sinken.