Burgenland Energie sieht sich nach Angaben vom Stephanitag "seit einigen Wochen mit einer höchst fragwürdigen Geschäftspraktik des Wiener Anwalts Georg Zanger" konfrontiert. Der Jurist habe dem Unternehmen mitgeteilt, dass er mit einem Prozessfinanzierer einige hundert Kunden vertrete, in deren Namen er Klagen wegen einer vergangenen Strompreiserhöhung einbringe wolle, hieß es in einer Aussendung.

Gleichzeitig habe Zanger angeboten, "bei einer pauschalen Zahlung für ihn selbst von zumindest (!) einer halben Million Euro und einer pauschalen Zahlung für die Kunden auf die Klagen zu verzichten, sowie diese Vereinbarung vertraulich zu halten", so Burgenland Energie weiter. Das Unternehmen kündigte an, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und auch "nicht auf das fragwürdige Angebot sowie die ebenso abzulehnende Geschäftspraktik" einzugehen. Geprüft werde derzeit, "ob dieses Verhalten mit dem Standesrecht der Rechtsanwälte vereinbar ist".

Den angedrohten Klagen sehe man "gelassen entgegen". Erst vor wenigen Tagen habe Burgenland Energie "mehrere Klagen in ähnlichen Fällen gewonnen", wurde in der Aussendung betont.

Wiener Jurist: Vergleichsgespräche geführt

Zanger verwies auf APA-Anfrage darauf, Vergleichsgespräche geführt zu haben. Wie er auch Stephan Sharma, Vorstandsvorsitzender von Burgenland Energie, schriftlich mitgeteilt habe, rechnet der Anwalt "mit der Erteilung von zumindest 2.000 Mandaten zur Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen". Dies "vor dem Hintergrund, dass öffentlichkeitswirksame Werbemaßnahmen durch unseren Prozessfinanzierer bis dato (noch) nicht ergriffen wurden".

Burgenland Energie habe einen Vorschlag unterbreitet, der die anspruchsberechtigten Kunden auf 700 begrenzen soll, von denen jeder "nur" 200 Euro erhalten soll, so Zanger. Aus seiner Sicht wäre ein fixer Betrag von 500 Euro "akzeptabel". Bei außergerichtlichen wie auch gerichtlichen Vergleichen seien Entschädigungsbeträge von 582 bis 1.660,26 Euro sowie Kosten von 1.426,92 Euro akzeptiert worden. Der Anwalt merkte auch an, dass er bei Einbringung von 2.000 Klagen etwa zwei Millionen Euro an Kosten zugesprochen bekäme, sodass ein Pauschalbetrag von 500.000 Euro "ein Entgegenkommen" darstellte.

(APA)