Supermärkte versichern, Steuersenkung an Konsumenten weiterzugeben © APA - Austria Presse Agentur

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) behält den Lebensmittelhandel wegen der Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel im Auge. Die BWB nehme Hinweise und Beschwerden bei Verdacht auf Verstöße entgegen, jede eingehende Beschwerde werde sorgfältig geprüft und bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte weiterverfolgt, hieß es auf APA-Anfrage. Die Supermärkte versichern, die seit 1. Juli geltende Steuersenkung an die Konsumentinnen und Konsumenten weiterzugeben.

"Bei allen betroffenen Produkten setzen wir die Mehrwertsteuersenkung vollständig auf den Cent genau im Verkaufspreis um und runden bei jedem Artikel ab. Das gilt selbstverständlich auch für unsere vielen Aktionen", sagte Billa-Österreich-Chef Erich Szuchy. Österreichweit seien bei Billa rund 4.000 Artikel und jährlich rund 90 Millionen Semmeln von der Mehrwertsteuersenkung von 10 auf 4,9 Prozent betroffen.

Auch bei Spar werde die halbierte Steuer bei rund 16.000 Produkten "selbstverständlich" weitergegeben, sagte Spar-Sprecherin Nicole Berkmann. Die hohe Anzahl der Waren mit dem Steuersatz von 4,9 Prozent ergebe sich wegen regionalen Produkten, vor allem auch im Brotbereich durch die Zusammenarbeit mit vielen verschiedenen Bäckereien. Von der Mehrwertsteuer-Reduktion sind beim Diskonter Hofer aktuell rund 230 Produkte betroffen. Man gebe die Steuersenkung "selbstverständlich zur Gänze" an die Kundinnen und Kunden weiter, erklärte Hofer. Laut BWB sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, dies zu tun.

Branchenuntersuchung frühestens in einigen Monaten

Beim Wegfall der Mehrwertsteuer auf Damenhygieneprodukte mit Jahreswechsel habe es jedoch immer wieder Hinweise auf eine mögliche systematische Nichtweitergabe gegeben. "Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sowie die entwickelte Methodik bilden nun die Grundlage für eine mögliche Prüfung der Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung auf Lebensmittel", sagte eine Behörden-Sprecherin. Sollte die BWB auch im Lebensmittelbereich eine Branchenuntersuchung einleiten, werde dies frühestens einige Monate nach Inkrafttreten der Mehrwertsteuersenkung erfolgen.