Pucher muss im bisher größten Prozess nicht aussagen © APA - Austria Presse Agentur

Ex-Bankchef Martin Pucher wird im bisher größten Prozess zur Causa Commerzialbank Mattersburg nicht als Zeuge befragt werden. Entsprechende Anträge der Verteidiger der beiden angeklagten Unternehmer wurden am Montag vom Schöffengericht abgewiesen. Puchers Aussage sei "zur Klärung der Schuld und Strafe der Angeklagten nicht erforderlich", begründete die Richterin die Entscheidung. Am Dienstag könnten nun bereits die Urteile fallen.

Die eingeholten Gutachten und die Aussagen von Ex-Bankvorständin Franziska Klikovits seien ausreichend, eine Befragung Puchers daher "entbehrlich", so die Richterin. Beide Verteidiger rügten die Abweisung ihrer Beweisanträge. Ein Gutachter hatte in der Vorwoche erläutert, dass Pucher nach zwei Schlaganfällen und wegen einer ängstlichen Depression als Beschuldigter zwar nicht verhandlungsfähig sei, als Zeuge aber durchaus Fragen beantworten könnte - insbesondere per Videoschaltung und mit vorbereitetem Fragenkatalog von Zuhause aus.

Gutachter: Firmen waren seit Ende 2008 bzw. 2002 zahlungsunfähig

Die Betriebe der beiden angeklagten Unternehmer sollen durch unredliche Gewährung von Kreditmitteln und Bargeld aus der Bank über Jahre künstlich am Leben erhalten worden sein. Gutachter Karl Hengstberger erläuterte dazu am Montag, dass die Firmen eigentlich seit spätestens Ende 2008 bzw. Ende 2002 zahlungsunfähig waren. Tatsächlich wurden sie aber bis zur behördlichen Schließung der Bank 2020 weitergeführt. Die Commerzialbank selbst war laut Hengstberger spätestens 1999 zahlungsunfähig. Aus heutiger Sicht gehe er davon aus, dass im Insolvenzverfahren "nicht einmal die Einlagensicherung vollständig befriedigt werden kann".

Der Prozess gegen die zwei Unternehmer könnte am Dienstag mit den Schlussvorträgen und den Urteilen zu Ende gehen. Beide gaben zwar zu, Scheinrechnungen ausgestellt und Bargeld erhalten zu haben, leugneten aber, gewusst zu haben, woher das Geld stamme. Die Schadenssumme liegt bei rund 70 Mio. Euro.

Klikovits wurde im selben Verfahren bereits im vergangenen Februar zu sechs Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Ein dritter Unternehmer erhielt zwei Jahre und sechs Monate Haft. Vorgeworfen wurde allen vier Angeklagten unter anderem Veruntreuung, Untreue und betrügerische Krida.