Das Signa-Immobilienimperium ist 2023 zusammengebrochen © APA - Austria Presse Agentur
Der Signa-Gläubiger Mubadala aus Abu Dhabi hat vor dem internationalen Schiedsgericht ICC in Genf einen Etappensieg errungen. Wie mehrere Medien am Dienstag berichteten, habe das Gericht den Arabern mehr als 700 Mio. Euro zugesprochen. Wie viel Geld sie nun tatsächlich erhalten, ist unklar. Die beiden größten Signa-Gesellschaften Prime und Development sind von dem Spruch nicht betroffen. Folgen könnte das Urteil vor allem für die nicht insolvente Laura Privatstiftung haben.
Betroffen vom Schiedsspruch sind laut KSV1870-Insolvenzrechtler Karl-Heinz Götze die Signa Holding, die Familie Benko Privatstiftung, die Laura Privatstiftung sowie diverse weitere Firmen aus dem insolventen Firmenkonglomerat. Die Kerngesellschaften Signa Prime und Signa Development, in denen im Rahmen der jeweiligen Konkursverfahren viele der wertvollsten Signa-Immobilien verwertet werden, seien nicht umfasst. Mubadala könne aus deren Substanz also nicht bedient werden, sagte Götze am Dienstagvormittag zur APA, was die jeweiligen Insolvenzverwalter bestätigten.
Laura Privatstiftung im Fokus
Als folgenschwer könnte sich das Urteil nach der Ersteinschätzung von Götze allerdings für die nach wie vor nicht insolvente Laura Privatstiftung erweisen. Über wie viel Vermögen die Stiftung verfügt, ist nicht bekannt. "Krone" und "News" verweisen darauf, dass darin ein dreistelliger Millionenbetrag vermutet wird. Für Götze ist aber schwer vorstellbar, dass die geforderte Summe tatsächlich in der Stiftung vorhanden ist. "Der Stiftungsvorstand wird sich das nun ansehen müssen", so der Insolvenzexperte.
9 Mio. Euro an Verfahrenskosten müssen aus Masse gestemmt werden
Offen ist auch, ob der mehr als 600 Seiten umfassende Schiedsspruch zur von manchen Insolvenzrechtlern befürchteten Masseunzulänglichkeit, also zum "Konkurs im Konkurs", führen wird. In einem solchen Szenario könnte es zu einem Totalverlust für Gläubiger der betroffenen Firmen kommen. Fest steht, dass die vom ICC-Urteil benachteiligten Gesellschaften insgesamt rund 9 Millionen Euro an zusätzlichen Prozesskosten schultern werden müssen, erklärte der KSV-Insolvenzleiter.
Creditreform erklärte laut "Standard", der Schiedsspruch werde einzelne Insolvenzverfahren "maßgeblich beeinflussen". Auch für deren Gläubigerschützer "stellt sich die Frage, ob die Begleichung der Verfahrenskosten in bestimmten Fällen sogar zur Masseunzulänglichkeit führen könnte". Es werde entscheidend sein, wie die Insolvenzverwalter mit dieser neuen Lage umgehen werden.
AKV-Kreditschützerin Cornelia Wesenauer sagte, die Gefahr einer Masseunzulänglichkeit sei entschärft worden, weil das Schiedsgericht nur die Verfahrenskosten, also nur rund 9 Mio. Euro, als Masseforderung eingestuft habe. Die Forderungen von Mubadala selbst seien nicht wie befürchtet als Masseforderung, sondern lediglich als normale Insolvenzforderung gewertet worden, würden also nicht vorrangig, sondern so wie die anderer Insolvenzgläubiger bedient. Die Gefahr einer Masseunzulänglichkeit bestehe, wenn überhaupt, bei kleineren insolventen Signa-Gesellschaften, die vom ICC-Spruch erfasst sind.
Signa Holding prüft
Vom Insolvenzverwalter der Signa Holding, Christof Stapf, hieß es, der Spruch werde sorgfältig geprüft und Konsequenzen mit den Gremien besprochen, darüber hinaus gebe man keinen Kommentar ab, sagte ein Sprecher zur APA.
Die Insolvenzverwalter der Signa-Gesellschaften hatten die Forderungen von Mubadala nicht anerkannt. Laut Wesenauer erkennt der Schiedsgerichtsspruch diese nun an - und laut ICC ersetzt der Spruch auch eine Feststellungsklage, die sonst vor einem ordentlichen Gericht in Österreich eingebracht werden müsste. Wesenauer geht aber davon aus, dass es dazu in Österreich auch andere Rechtsmeinungen geben wird.
Scheichs werfen Signa Verletzung von Firmenvereinbarungen vor
Der Vorwurf der Scheichs lautete auf Verletzung von Finanzierungsvereinbarungen durch Signa Holding, Signa Prime, Signa Development, Familie Benko Privatstiftung, Laura Privatstiftung und René Benko selbst.
Für Benko persönlich erklärte sich der ICC übrigens nicht zuständig. Benkos Anwalt Norbert Wess sagte, "die Schiedsklage gegen Herrn Benko wurde zu 100 Prozent abgewiesen. Das ist erfreulich, weil dem Prozessstandpunkt unseres Mandanten zur Gänze gefolgt wurde."
Geschäftsbeziehung auf Kurz-Reise eingefädelt
Die Geschäftsbeziehung zwischen Benko und dem früheren OMV-Großaktionär Mubadala geht auf eine Reise Benkos mit dem damaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) im Jahr 2018 zurück. Das weit verzweigte Signa-Imperium war Ende 2023 unter der Last steigender Zinsen und Baukosten zusammengebrochen. Es handelt sich um die größte Pleite der österreichischen Wirtschaftsgeschichte. Benko selbst, der ebenfalls Insolvenz angemeldet hat, befindet sich seit über einem Jahr in Untersuchungshaft. In zwei Strafprozessen wurde er wegen Gläubigerschädigung schuldig gesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.