Das Europäische Parlament in Straßburg hat am Dienstagvormittag grünes Licht für weitere Verbesserungen bei den Fluggastrechten gegeben. Künftig wird es damit für betroffene Passagiere einfacher, ihre Ansprüche auf Entschädigung, etwa bei Flugverspätungen oder Ausfällen, geltend zu machen. "Bis die Bestimmungen umgesetzt werden, wird es circa ein Jahr dauern", erklärte der zuständige Berichterstatter im Parlament, Matteo Ricci, in einer Pressekonferenz nach der Abstimmung.
"Ich glaube, dass sich die Situation nur verbessern kann", fuhr Ricci fort. Konkret legen die Regeln fest, wie die Erstattung bei Stornierungen funktioniert, wenn Flüge über Vermittler gebucht wurden und ausfallen. Auch eine bessere Information bei Ausfällen und Zwischenfällen ist Teil des Gesetzes. Demnach sollen Reisende den vollen Preis einschließlich etwaiger Vermittlungsgebühren zurückbekommen. Vermittler müssen bereits im Vorfeld darüber informieren, wie Rückerstattungen geregelt sind. Auch soll es künftig einheitliche Formulare in allen EU-Sprachen und für alle Verkehrsmittel Erstattungsanträge geben.
Begleitpersonen fliegen nun kostenlos mit
Gestärkt werden auch die Rechte von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität sowie Kindern. Begleitpersonen bei Flügen können gegebenenfalls kostenlos mitfliegen. Eine erste Erweiterung der Regeln war bereits Anfang 2026 durch das Parlament beschlossen worden.
"Mit den neuen Regeln schaffen wir europaweit klare Anlaufstellen und einfachere Beschwerdeverfahren, damit Menschen ihre Ansprüche auch tatsächlich durchsetzen können. Denn Flugentschädigungen sind keine Almosen, um die Passagiere betteln müssen, sondern ein gesetzlich verankertes Recht, das ihnen zusteht", sagte SPÖ-Parlamentarier Andreas Schieder, der im Verkehrsausschuss sitzt.
Auch die ÖVP begrüßte die Verabschiedung der Verordnung. Erneut habe das Europaparlament die Passagierrechte in der EU gestärkt, sagte Sophia Kircher, Verkehrssprecherin der ÖVP im Europaparlament. "Wir sind unserem Grundsatz treugeblieben, dass es hier immer nur Upgrades und niemals Downgrades geben darf."
"Ausfälle und Verspätungen haben Reisende in den vergangenen Jahren immer wieder vor große Herausforderungen gestellt. Jetzt liegt es am Rat, unseren Vorschlag rasch anzunehmen und den Weg für die Umsetzung freizumachen", betonte NEOS-Abgeordnete Anna Stürgkh.
Rat nun am Zug
Die überarbeiteten Regeln müssen noch vom Rat angenommen werden, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Sie gelten ab dem 23. Oktober 2027, gleichzeitig mit der Verordnung über Fluggastrechte.
Die Kommission hatte bereits 2023 neue Regeln für Passagierrechte bei Flug-, Bahn-, Schiffs-, Bus- und Fernbusreisen vorgelegt. Das Parlament hatte bereits Anfang 2026 eine spezifische Erweiterung der Rechte von Fluggästen beschlossen.
(APA)