Von schwerem Gerät für Fabriken bis hin zu Waschmaschinen: Auf zahlreiche Stahl- und Aluminiumprodukte soll bei der Einfuhr in die EU künftig eine zusätzliche Importgebühr fällig werden. Die EU-Kommission schlug am Mittwoch vor, den sogenannten CO2-Grenzausgleich (CBAM) um 180 solcher Produkte auszuweiten. Die Gebühr soll dafür sorgen, dass europäischen Herstellern kein Nachteil durch die Kosten der EU-Klimapolitik entsteht.

Wer innerhalb der EU Stahl oder Aluminium produziert, muss dafür CO2-Zertifikate kaufen, die dem Kohlendioxid-Ausstoß während der Produktion entsprechen. Der CO2-Ausstoß bekommt damit einen Preis. Herstellern aus dem Ausland entstehen diese Kosten nicht, sie können ihre Produkte also günstiger verkaufen.

Um dieses Problem zu lösen, verteilt die EU bisher kostenlose CO2-Zertifikate an Hersteller, die besonders unter der internationalen Konkurrenz leiden. Dieses Vorgehen soll in den kommenden 15 Jahren auslaufen und schrittweise durch die CO2-Importgebühr ersetzt werden. Die Gebühr soll genauso hoch sein, wie die Kosten für CO2-Zertifikate innerhalb der EU gewesen wären.

Bisher war dieser Mechanismus für Produkte wie Stahl, Aluminium, Zement und Strom vorgesehen. Nun will ihn die Kommission auf Produkte ausweiten, die zu großen Teilen aus Stahl und Aluminium bestehen. Das sind vor allem Maschinen für Fabriken, zu einem kleinen Teil aber auch Haushaltsgeräte.

Hintergrund der Änderungen ist, dass die Importgebühr die Kosten für all jene Unternehmen erhöht, die etwa den Stahl einkaufen, um Maschinen herzustellen. Die Kommission befürchtet, sie könnten ihre Produktion in der Folge in Länder außerhalb der EU verlagern oder von ausländischen, billigeren Konkurrenten verdrängt werden.

Das Europaparlament und der Rat der 27 EU-Länder müssen nun über die Vorschläge verhandeln. Die Beratungen dürften einige Monate dauern.

(APA)