Strebl folgt auf Wolfgang Urbantschitsch © APA - Austria Presse Agentur
Wien-Energie-Chef Michael Strebl soll neuer Vorstand der Energie-Regulierungsbehörde E-Control werden, das Vorstandsmandat von Alfons Haber wird um fünf Jahre verlängert. Das hat Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) am Freitag bestätigt.
"Haber hat als Vorstand der E-Control bereits in höchstem Maße seine Kompetenzen bewiesen und wird seine Erfahrungen vor allem mit Blick auf die bevorstehenden Veränderungen auf Grund der Strommarktreform einbringen", erklärte Hattmannsdorfer in einer Mitteilung. "Er genießt mein volles Vertrauen und es ist für mich daher selbstverständlich, dass sein Vorstandsmandat um weitere fünf Jahre verlängert wird."
Mit Michael Strebl werde man "einen ausgewiesenen Experten mit jahrelanger Praxiserfahrung aus einem Energieversorgungsunternehmen" als Vorstandsmitglied bestellen. "Er bringt hohes Verständnis für den österreichischen Energiemarkt mit, das in seiner neuen Rolle von entscheidendem Vorteil sein wird", so der Minister.
Strebl folgt Wolfgang Urbantschitsch nach, dessen Mandat nach zwei Funktionsperioden im März 2026 endet und nicht mehr verlängert werden kann. Alfons Haber ist seit März 2021 E-Control-Vorstand, er war von der damaligen Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) bestellt worden.
Grüne und FPÖ einig: "Postenschacher"
Kritik kommt von der Opposition - sowohl Grüne als auch FPÖ sprechen von "Postenschacher". Bei der angekündigten Bestellung des SPÖ-nahen Managers Michael Strebl würden alle Bedenken hinsichtlich Compliance aus dem Wind geschlagen, meint der Energiesprecher der Grünen, Lukas Hammer. "Jetzt soll der Energiemanager plötzlich jene Firma überwachen, von der er gerade noch selbst bezahlt wurde."
Für FPÖ-Energiesprecher Axel Kassegger und seinen Stellvertreter Paul Hammerl ist es "völlig inakzeptabel, dass Schlüsselpositionen im Energiesektor weiterhin nach parteipolitischen Gesichtspunkten vergeben werden". Auch sie sehen den direkten Wechsel eines Spitzenmanagers eines Energieversorgers in die Regulierungsbehörde ohne eine angemessene Übergangs- oder Abkühlphase als "besonders problematisch" an.