Klimaanlagen mit Außengeräten in Wien nicht "verkehrsüblich" © APA - Austria Presse Agentur
Kühlen muss denselben Stellenwert im Mietrechtsgesetz bekommen wie das Heizen, findet die Mietervereinigung und drängt auf entsprechende Gesetzesänderungen. Mieterinnen und Mieter sollen anders als bisher Klimagerät und Außenbeschattung ohne Zustimmung des Vermieters oder der Vermieterin auf eigene Kosten anbringen dürfen, die Investition soll abgelöst werden und bei Überhitzung der Wohnung soll die Miete sinken, forderte die Mietervereinigung Österreichs am Dienstag.
35 Hitzetage und 33 Tropennächte verzeichnete laut Mietervereinigung etwa die Wiener Innenstadt im Sommer bisher. Gegen die Hitze in der eigenen Wohnung können Mieter ohne Mitwirkung des Vermieters derzeit aber nur wenig ausrichten. Auch wenn Mieter sämtliche Kosten selbst tragen, brauche es für Außenbeschattung und Split-Klimageräte die Zustimmung des Vermieters, weil diese Maßnahmen in die Fassade eingreifen, so die Mietervereinigung. Anfragen von Mietern, die ein Klimagerät einbauen wollen und die Zustimmung nicht bekommen, gehörten bei der Mietervereinigung längst zum Sommer.
Die fehlende Zustimmung könne prinzipiell von Schlichtungsstelle oder Gericht ersetzt werden. Allerdings sehe Paragraf 9 des Mietrechtsgesetzes zwei Voraussetzungen dafür vor - die Veränderung müsse verkehrsüblich sein und einem wichtigen Interesse dienen. Nachweisen müssen das die Mieter. Klimageräte mit Außeneinheit halte der Oberste Gerichtshof (OGH) aber für per se nicht verkehrsüblich, so die Mietervereinigung. Dass Hitze ein Gesundheitsrisiko ist, reiche allein nicht aus.
Drei Änderungen im Mietrechtsgesetz gefordert
"Das ist ein Teufelskreis: Verkehrsüblich wird ein Split-Klimagerät erst, wenn viele eines haben. Installieren darf es aber niemand, solange es nicht verkehrsüblich ist", sagt Mietervereinigung-Präsident Georg Niedermühlbichler. Die Mietervereinigung fordert daher, Außenbeschattung und Split-Klimageräte in den Katalog der privilegierten Arbeiten in Paragraf 9 Absatz 2 Mietrechtsgesetz aufzunehmen. Damit entfielen die beiden Nachweise, an denen Mieter derzeit scheitern.
Außerdem fordert die Mietervereinigung, in Paragraf 10 Mietrechtsgesetz klarzustellen, dass der Einbau einer Außenbeschattung oder eines Klimageräts eine Verbesserung des Mietgegenstands ist. Bleibt die Anlage beim Auszug in der Wohnung, soll ein Anspruch auf Ersatz der Investition festgeschrieben werden, so wie es das Gesetz für Heizthermen oder Sicherheitstüren bereits vorsieht.
Zudem spricht sich die Mietervereinigung für eine Mietzinsminderung bei Überhitzung der Wohnung aus. Während beim Ausfall der Heizung und dem Unterschreiten einer bestimmten Temperatur eine Mietzinsminderung zustehe, gebe es für Hitze keine gleichwertige Regelung. Die Mietervereinigung fordert daher, einen "geeigneten Temperatur-Richtwert für die sommerliche Überwärmung für den Bestand festzulegen" und daran das Recht auf Mietzinsminderung zu knüpfen. Die Durchsetzung vor einer Schlichtungsstelle solle wiederum durch eine Erweiterung des Katalogs in Paragraf 37 Mietrechtsgesetz ermöglicht werden.
"Für diesen Sommer kommt jede Reform zu spät. Den nächsten Sommer darf die Regierung keinesfalls verschlafen - unser Paket liegt auf dem Tisch, die Reform muss jetzt rasch beschlossen werden", fordert Niedermühlbichler. Unterstützung für die Forderung kam am Dienstag von Greenpeace Österreich.
Pläne für Hitzeschutz in Wohnungen
Vizekanzler und Wohnminister Andreas Babler (SPÖ) hatte zuletzt seine Pläne für einen besseren Hitzeschutz in Wohnungen bekräftigt. Unter anderem soll der Einbau von Klimageräten für Mieter und Wohnungseigentümer erleichtert werden. Einen konkreten Entwurf oder Zeitplan gibt es dazu noch nicht. Die Stadt Wien hat zuletzt im Gemeindebau den Einbau von Klimaanlagen erleichtert.