Das geplante Sicherheitsexportgesetz soll die Ausfuhr von Sicherheits- und Rüstungsprodukten erleichtern. Bereits im Februar dieses Jahres wurde die Gesetzesnovelle angekündigt, Ende März endete die Begutachtungsfrist. Seither ist es um das Gesetz ruhig geworden. Das Sicherheitsexportgesetz war vergangene Woche aber wieder Thema in einer politischen Verhandlungsrunde, hieß es aus roten Regierungskreisen zur APA.

Das geplante Gesetz soll für mehr Rechtssicherheit und einen schnelleren Verfahrensablauf sorgen. Es sollen Genehmigungs- und Kontrollverfahren mittels digitaler Prozesse um eine Arbeitswoche beschleunigt, Routineexporte vereinfacht und die Kompetenz in einem Ministerium gebündelt werden.

Weniger Bürokratie

Etwa bei Routineexporten jeweils gleicher Güter an gleiche Abnehmer sollte eine Sammelmeldung reichen. Bewilligungsverfahren sollten beschleunigt werden. Die Wirtschaft erhoffte sich - trotz einiger Kritikpunkte - Erleichterungen, vor allem beim Export von Dual-Use-Gütern, also bei Exporten von Produkten, die sowohl militärisch als auch zivil genützt werden können. Und das neue Gesetz soll für mehr Rechtssicherheit sorgen.

Im Sicherheits- und Verteidigungssektor liegt die Exportquote bei 90 Prozent, wie Reinhard Marak, Geschäftsführer der ARGE Sicherheit & Wirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), anmerkte. Im Vorjahr wurden Exporte von Verteidigungsgütern im Wert von 3,2 Mrd. Euro genehmigt. Bei Dual-Use-Gütern lag das Volumen bei 744 Mio. Euro. Dabei erwiesen sich Exporte bisher nicht unbedingt als einfach: So verlor etwa Steyr Arms im Vorjahr einen Auftrag aus Tunesien über 8.000 Sturmgewehre und ein Trainingsgerät im Gesamtwert von 9,5 Mio. Euro sowie Folgeaufträge für Ersatzteile um bis zu 25 Mio. Euro. Denn die Exportgenehmigung wurde nicht zeitgerecht ausgestellt. Dabei hat Tunesien die Frist zwei Mal verlängert und das Unternehmen mehrmals bei den zuständigen Ministerien urgiert.

Administrative Erleichterungen

"Die uns bekannten Entwürfe zum Sicherheitsexportgesetz betreffen überwiegend administrative Erleichterungen, und das primär im Dual-Use-Bereich", kommentiert Marak den Entwurf. "Ob das auch zu tatsächlichen Erleichterungen in den Genehmigungsverfahren führt, bei denen es oftmals um Kriegsmaterial und Militärgüter geht, können wir derzeit noch nicht abschätzen."

Gerade bei "Dual-Use-Produkten, also sowohl zivil als auch militärisch einsetzbaren Produkten, sehe man "eine große Bereitschaft der Behörde, den Unternehmen im Rahmen der Gesetze entgegenzukommen und die Anträge auch möglichst rasch und umfassend zu bearbeiten", teilte Marak weiters mit.

Einfachere Exporte in sichere Drittstaaten

Prinzipiell positiv bewertete die Abteilung Europapolitik der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) den Gesetzesentwurf in einer Stellungnahme. Allerdings hat die Interessenvertretung durchaus Änderungswünsche. So könnten Drittstaaten bestimmt werden, die in puncto Exportkontrolle unkritisch sind. In diesen Fällen könnte man sich aufwändige Einzelgenehmigungsverfahren ersparen.

Kritik kam von der WKO-Abteilung zu verlängerten Fristen: So wurde die Frist für eine Mitteilung, dass eine Genehmigungspflicht vorliegt, von zwei Wochen auf ein Monat verlängert. Geht es um die Vorschreibung einer Genehmigungspflicht mit Bescheid, soll den Behörden nun sogar zwei Monate Zeit gegeben werden - und nicht wie bisher zwei Wochen, merkte die WKO-Abteilung an.

Zudem soll die Aufbewahrungsfrist von fünf auf zehn Jahre ausgeweitet werden - damit übersteige sie die in der Bundesabgabenordnung übliche Frist von sieben Jahren.

(APA)