Bei der VKI-Unterlassungsklage gegen Spar wegen "irreführenden" Rabattaktionen steht auch die Werbelinie "Immer billig" im Fokus. Die Supermarktkette hat nach eigenen Angaben bis zu "2.500 immer Billig-Artikel" im Sortiment. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vermisst bei diesem "Werbe-Claim" unter anderen Angaben zum niedrigsten Preis der letzten 30 Tage. Am Montag fand am Handelsgericht Wien der erste Verhandlungstermin im Rechtsstreit VKI versus Spar statt.
Für die Spar-Anwälte ist die "Immer billig"-Werbemaßnahme "kein Anwendungsfall" für den Paragrafen 9a des Preisauszeichnungsgesetzes (PrAG). Die Supermarktkette weist außerdem den Vorwurf der Irreführung von Konsumenten durch die Werbelinie zurück. Spar verspricht, dass "Immer billig"-Preise "mindestens 3 Monate auf tiefem Niveau eingefroren" bleiben.
VKI klagt Billa, Hofer, Lidl und Spar wegen Rabattauszeichnung
Der VKI klagt die Lebensmittelhändler Billa, Hofer, Lidl und Spar im Auftrag des Sozialministeriums. Die Unterlassungsklagen drehen sich um die Umsetzung des Preisauszeichnungsgesetzes, das im Sommer 2022 im Rahmen einer EU-Richtlinie novelliert wurde. Seitdem müssen Händler laut Paragraf 9a des PrAG bei Preisermäßigungen den "vorherigen niedrigsten Preis" angeben, der zumindest einmal innerhalb von 30 Tagen vor Ankündigung der Preisermäßigung im selben Vertriebskanal verlangt wurde. Durch die aus Sicht des VKI intransparente Ausschilderung im Lebensmittelhandel sei die genaue Ersparnis bei Rabattaktionen oft unklar. Die Lebensmittelhändler würden in ihrer Werbung und Preisauszeichnung gegen Paragraf 9a des Preisauszeichnungsgesetzes verstoßen.
Die VKI-Anwältin sieht die Richtlinie (EU) 2019/2161 zur Preisauszeichnung vom österreichischen Gesetzgeber in gewissen Teilen "richtlinienwidrig umgesetzt". Beispielsweise habe es Deutschland "etwas klarer umgesetzt als Österreich", sagte die VKI-Rechtsvertreterin am Montag vor Gericht. Auch die Spar-Anwältin ist mit der Umsetzung "nicht so glücklich". In der Causa gebe es einige "spannende Fragen".
Hofer und Spar sehen Gleichheitswidrigkeit im Preisauszeichnungsgesetz
Wie die Hofer-Anwälte orten auch die Spar-Rechtsvertreter beim Paragrafen 9a des Preisauszeichnungsgesetzes eine Gleichheitswidrigkeit. Bei Rabatten aufgrund des nahenden Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) entfällt bei schnell verderblichen Waren - unter anderem Obst, Gemüse und Fleisch - die Pflicht zur Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage. Dies kann laut Anwälten der Lebensmittelhändler aber nur bei verpackten Lebensmitteln gemacht werden, weil es bei unverpackten Waren kein MHD gebe. Dies sei gleichheitswidrig oder verfassungswidrig. Für die Spar-Anwälte ist die VKI-Klage außerdem "überschießend", weil die beanstandeten Werbemaßnahmen sich nur "auf bestimmte Filialen beziehen und kein allgemeines österreichweites Unterlassungsverbot rechtfertigen".
Das Verfahren VKI vs. Spar am Handelsgericht Wien geht am 27. April mit der Einvernahme von mehreren Zeugen weiter.
(APA)