EGMR-Beschwerde wird im Rahmen der 4-monatigen Frist eingebracht © APA - Austria Presse Agentur

Die Billa-Mutter Rewe hat die Anfang Februar vom Obersten Gerichtshof (OGH) als Kartellobergericht verhängte Rekordkartellstrafe in Höhe von 70 Mio. Euro schon überwiesen. "Das Gericht hatte die Zahlung vorgeschrieben und wir haben die Geldbuße bereits gezahlt", hieß es von Rewe International auf APA-Anfrage. Anlassfall für die Strafe war die nicht rechtzeitige Meldung einer Geschäftsflächenübernahme in Wels bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB).

Rewe bereitet wegen der Rekordkartellstrafe derzeit eine Individualbeschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vor, weil man sich in mehreren Rechten verletzt sieht. Der "Standard" (Mittwochsausgabe) hat zuerst über die geplante Beschwerde berichtet. "Diesen Antrag werden wir im Rahmen der 4-monatigen Frist beim EGMR einbringen", erklärte Rewe gegenüber der APA.

Rewe: Urteil "massiv unverhältnismäßig"

Der Lebensmittelhändler hatte nach der Urteilsverkündung das "exorbitante Strafmaß" Euro für "einen Formalverstoß" als "massiv unverhältnismäßig" kritisiert. "Das vorgeworfene Vergehen - die Nichtmeldung des Standortes - hat zu keinerlei wirtschaftlichen Vorteilen für die Rewe International AG geführt", betonte die Supermarktkette damals. Der OGH hatte als Kartellobergericht die Geldstrafe für die Rewe von 1,5 Mio. Euro auf 70 Mio. Euro massiv erhöht. Zur deutschen Rewe-Gruppe gehören in Österreich Adeg, Billa, Billa Plus, Bipa und Penny.

Das Gericht begründet die Rekordkartellstrafe auf 21 Seiten: "Geldbußen nach dem Kartellgesetz verfolgen präventive und repressive Zwecke, was eine angemessene Höhe erfordert, weil sonst keine abschreckende Wirkung erzielt wird", erklärte das Kartellobergericht in seinem Entscheid. Man habe als OGH "bereits mehrfach klargestellt, dass auch in Österreich zur wirksamen Bekämpfung von Kartellverstößen Geldbußen in einer Größenordnung zu verhängen sind, wie sie auf Unionsebene und in zahlreichen Mitgliedstaaten bereits seit langem üblich" seien.

Rekordkartellstrafe sorgt auch bei Juristen für Aufsehen

Verfassungsrechtler Heinz Mayer sieht die Rewe-Kartellstrafe kritisch. Der Oberste Gerichtshof habe "eine verfassungswidrige extensive Interpretation vorgenommen", schrieb der Jurist zuletzt in einem Gastkommentar im "Standard". Der OGH-Beschluss gründe somit "auf einer verfassungswidrigen Entscheidung" und sei "daher ebenso verfassungswidrig wie diese".

Für den Kartellrechtsexperten Peter Stockenhuber von der Universität Wien ist der Kartellobergericht-Entscheid zu Rewe vollkommen nachvollziehbar. "Der OGH korrigiert nur ein krasses Fehlurteil des Kartellgerichts", sagte Stockenhuber Anfang Februar zur APA. Einen Zusammenschluss nicht bei der BWB anzumelden, sei "kein Kavaliersdelikt." Das Kartellobergericht sage seit längerem in Richtung des Kartellgerichts, "dass Kartellstrafen auf ein internationales Niveau angehoben werden sollen", so Stockenhuber. Der Kartellexperte verwies auch auf den Fall Spar im Jahr 2015, bei dem der OGH als Kartellobergericht die ursprünglich vom Kartellgericht verhängte Strafe von 3 Mio. Euro auf 30 Mio. Euro verzehnfacht hatte. Die Professorin für Kartellrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien Viktoria Robertson bezeichnete gegenüber "Ö1" die Rekordstrafe für Rewe als "Paukenschlag". Aus Sicht der BWB hat der OGH eine "Richtungsentscheidung" getroffen.