Eine Haftpflichtversicherung deckt Hochwasserschäden nicht ab © APA - Austria Presse Agentur

Die Unwetter der vergangenen Tage haben auch zu zahlreichen Schäden bei Fahrzeugen geführt. Grundsätzlich gilt laut ÖAMTC: "Wer nur eine Haftpflichtversicherung hat, geht bei Unwetterschäden leer aus. Schäden durch Naturgewalten sind bei Kfz in der Regel nur durch eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abgedeckt." Bei Fahrrädern und E-Bikes sei es anders, hier komme die Haushaltsversicherung dafür auf.

Werde der Schaden durch andere verursacht - etwa durch fahrlässige Montagearbeiten oder unzureichende Sicherungen - hafte in der Regel diese Person. "In jedem Fall gilt: Schäden genau dokumentieren und schnellstmöglich der zuständigen Versicherung melden", betont Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienstes, am Mittwoch in einer Aussendung.

Er nennt Beispiele aus der Praxis. So könnten Bauunternehmen oder Werbefirmen zur Verantwortung gezogen werden, wenn schlecht montierte Gerüste oder Plakatwände Schaden anrichten. Fällt ein Baum oder ein Dachziegel auf ein parkendes Auto, könne wiederum der Eigentümer des Grundstücks haftbar gemacht werden. "Seit 1. Mai 2024 muss allerdings bei Schäden durch Bäume zusätzlich ein Verschulden nachgewiesen werden - vorher war die Beweislast umgekehrt", gibt der ÖAMTC zu bedenken. Vermieter von kostenpflichtigen Parkplätzen würden bereits bei leichter Fahrlässigkeit haften.

Zu bedenken gelten es aber auch: War das Fahrzeug offensichtlich an einer gefährdeten Stelle geparkt, etwa unter einem morschen Baum, könnte eine Auszahlung aufgrund grober Fahrlässigkeit verweigert werden. "Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeug aufgrund plötzlich eintretender Ereignisse nicht mehr rechtzeitig aus der Gefahrenzone entfernt werden konnte, denn dies gilt nicht als grobe Fahrlässigkeit", so der Club.