Zweiter Termin im Wienwert-Prozess gestartet © APA - Austria Presse Agentur

Richter Michael Radasztics gab dem Antrag von Ex-ÖVP-Wien-Chef Karl Mahrer und seiner Frau auf Diversion gegen Zahlung eines Geldbetrags in der Causa Wienwert statt. Der Ex-Politiker muss rund 46.000 Euro zahlen, seine Frau 17.000 Euro, die belangte PR-Firma 2.500 Euro. Das Ehepaar Mahrer nahm die Entscheidung an. Ein Staatsanwalt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sah in einer ersten kurzen Stellungnahme keine Gründe, die gegen die Diversion sprechen würden.

Der vorsitzende Richter begründete die Annahme des Antrags auf Diversion anschließend. Einen Vergleich mit der schlussendlich aufgehobenen Diversion des ÖVP-Politiker August Wöginger wies er klar ab. Im Fall Mahrers gehe es nicht um Amtsmissbrauch oder Postenschacher. Weiters gehe es auch nicht um öffentliche Gelder. Karl Mahrer sei zu dem Zeitpunkt der Vorwürfe noch nicht in der Politik gewesen. Der Richter verwies auch auf vorangegangene Diversionen in der Wienwert-Causa. So hatten die FPÖ-Politiker Johann Gudenus und Markus Tschank bereits im Ermittlungsverfahren die Vorwürfe per Diversion beigelegt.

Mahrer schließt Polit-Comeback aus

"Was ich heute getan habe, habe ich mein ganzes Leben getan. Ich habe Verantwortung übernommen", kommentierte Mahrer die Entscheidung in einem kurzen Statement vor Journalistinnen und Journalisten. "Und jetzt verabschiede ich mich nicht nur in den Ruhestand, sondern auch in mein Privatleben." Ein Polit-Comeback schloss der frühere Obmann der Wiener ÖVP gänzlich aus.

Wenn ein Strafverfahren mittels Diversion beendet wird, erfolgt kein Schuldspruch und keine formelle Verurteilung. Die Angeklagten bekommen im Fall der Diversion das Angebot, sich einer belastenden Maßnahme wie hier etwa einer Geldzahlung zu unterwerfen. Es erfolgt auch keine Eintragung im Strafregister, allerdings wird die Diversion justizintern für zehn Jahre gespeichert. Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Angeklagten.

Mahrers gestanden Fehler ein

Mahrer und seiner mitangeklagten Frau hatte die WKStA in der Causa Wienwert Beitrag zur Untreue angekreidet. Das von Mahrers Frau geführte PR-Beratungsunternehmen soll rund um das Jahr 2017 von der mittlerweile pleitegegangenen Wienwert 84.000 Euro erhalten haben, ohne dass entsprechende Gegenleistungen erbracht wurden. Laut Anklage sollen die Zahlungen dazu gedient haben, gegebenenfalls Mahrers politische Kontakte zu nützen.

Karl Mahrer hatte sich zu Beginn seiner Befragung mit Blick auf die Vorwürfe der WKStA nicht schuldig bekannt. Reumütig zeigte er sich aber hinsichtlich einer nicht genügend scharfen Trennung zwischen seinem Amt als stellvertretender Polizeichef von Wien und der Geschäftstätigkeit seiner Frau. Im Zentrum seiner Erläuterungen stand der Zeitraum rund um den Sommer 2017. Hier habe er seine Frau ab August krankheitsbedingt in deren PR-Firma vertreten. Das Unternehmen war ursprünglich von den beiden Eheleuten gemeinsam gegründet worden, Karl Mahrer schied aber im Zusammenhang mit seiner Karriere bei der Wiener Polizei als Gesellschafter aus.

In der Zeit, in der er seine Gattin krankheitsbedingt im Unternehmen vertrat, habe er auch Leistungen für Gruze erbracht, diese aber nicht ausreichend dokumentiert, räumte Mahrer ein. Gefragt nach der Natur dieser Leistungen verwies Mahrer auf Besprechungen mit Gruze, bei denen es u.a. um die Planung von Charity-Projekten gegangen sei. Mahrer sagte auch, dass er erst im August 2017 von Sebastian Kurz bzw. dessen Umfeld gefragt wurde, in die Politik zu gehen. Zu dem Zeitpunkt der laut ihm erbrachten Leistungen sei er also noch nicht in der Politik gewesen.

Auch Mahrers Frau hatte sich bei ihrer Einvernahme zu den Vorwürfen der WKStA nicht schuldig bekannt. Rückblickend seien ihr Fehler unterlaufen, vor allem bei der mangelhaften Dokumentation ihrer Leistungen. Dass die Hauptangeklagten über ihre PR-Agentur Kontakte ihres Mannes nutzbar machen wollten, schloss sie aus. Sie übernehme Verantwortung, weil sie - auch aufgrund der mangelnden Dokumentation - die Unverhältnismäßigkeit der Leistungen gegenüber den finanziellen Gegenleistungen sehe. Das erhaltene Honorar habe sie bereits Anfang Jänner an den Masseverwalter der Wienwert zurückgezahlt.

Hauptverfahren auf Montag vertagt

Bevor gesondert über die Diversion der Mahrers verhandelt worden war, war der Wienwert-Prozess am Freitag am Wiener Straflandesgericht mit den ausstehenden Eröffnungsplädoyers fortgesetzt worden. Neben dem ehemaligen Firmenchef Stefan Gruze stehen zehn weitere Personen vor Gericht, denen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) unter anderem schweren gewerbsmäßigen Betrug, Untreue sowie betrügerische Krida vorwirft. Dieser Teil des Verfahrens wird am Montag fortgeführt werden. Am Montag werden die Angeklagten selbst zu Wort kommen.

Die WKStA hatte in dem Fall seit 2017 ermittelt, die Causa Wienwert dreht sich in erster Linie um die Schädigung von Anlegerinnen und Anlegern. Konkret sollen Gruze und seine Vorgänger Wienwert als wirtschaftlich erfolgreiches Unternehmen beworben, dabei aber gleichzeitig dessen Zahlungsunfähigkeit verschwiegen haben. Außerdem legt ihnen die WKStA zur Last, Investoren durch unwahre Angaben über die Verwendung der Anleihengelder getäuscht zu haben. Gruze und die Firmengründer Nikos Bakirzoglu und Wolfgang Sedelmayer sollen laut Anklage insgesamt mehr als 1.800 Anleger in einem Ausmaß von rund 41 Mio. Euro geschädigt haben.

Gruze-Verteidiger Norbert Wess hatte zu Prozessauftakt am Montag angekündigt, dass sein Mandant ein Teilgeständnis ablegen und sich der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen schuldig bekennen wird. Die Vorwürfe der Anklage, darunter Anlagebetrug, wies er dagegen zurück. Die Rechtsanwälte von Bakirzoglu und Sedelmayer wiesen die Vorwürfe jeweils zurück, ihre Mandanten werden sich nicht schuldig bekennen. Für sämtliche Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Auch SPÖ-Politiker Nevrivy mitangeklagt

Die Causa hat neben den Vorwürfen gegen die Eheleute Mahrer eine weitere politische Komponente. Denn es gibt auch Vorwürfe gegen den SPÖ-Bezirksvorsteher von Wien-Donaustadt, Ernst Nevrivy. Dieser soll dem Wienwert-Vorstand im Voraus den geplanten Standort für eine Remisen-Erweiterung verraten haben, worauf dieser das Grundstück erworben habe und es die Wiener Linien ihm zu einem weit höheren Preis abkaufen hätten müssen. Dadurch sei der Stadt Wien ein Schaden von rund 850.000 Euro entstanden, meint die WKStA. Im Gegenzug soll Nevrivy von der Immobiliengesellschaft unter anderem mehrere VIP-Tickets für das Wiener Fußball-Derby sowie Spiele der Nationalmannschaft bekommen haben. Nevrivys Verteidiger Volkert Sackmann wies die Vorwürfe am Montag beim Prozessauftakt zurück. Sein Mandant werde sich nicht schuldig bekennen.

Neben Gruze, den Firmengründern Bakirzoglu und Sedelmayer sowie Nevrivy müssen sich auch ein Ex-Wienwert-Mitarbeiter, ein Unternehmensberater, ein Treuhänder und ein Rechtsanwalt vor Gericht verantworten. Zu den weiteren Angeklagten zählt überdies der mittlerweile insolvente Immobilienunternehmer Klemens Hallmann.

Die Staatsanwaltschaft legt Hallmann im Wesentlichen zur Last, er habe im Wissen um die wirtschaftliche Notlage der Wienwert dieser eine Liegenschaft in der Wiener Innenstadt (Getreidemarkt 10) abgekauft und sich zugleich von der Wienwert eine andere Liegenschaft in Tulln deutlich über Wert abkaufen lassen. Wienwert sei zu dem Zeitpunkt stark unter Druck gestanden, weil eine Anleihenverbindlichkeit bald fällig wurde. Dadurch habe Hallmann nachteilige Vertragsbedingungen diktieren können. Den Gläubigern der Wienwert sei dadurch ein Schaden von knapp 4 Mio. Euro entstanden. Hallmanns Verteidiger Peter Miklautz und Lukas Kollmann wiesen am Freitag sämtliche Vorwürfe zurück, ihr Mandant habe sich nichts zuschulden kommen lassen.

Zwei der Angeklagten nahmen am Freitag nicht teil. Der Hauptangeklagte Gruze blieb der Verhandlung krankheitsbedingt fern, wie sein Anwalt Norbert Wess gleich zu Beginn des Prozesses erklärte. Er gehe aber davon aus, dass sein Mandant am Montag wieder verhandlungsfähig sei. Auch der Mitangeklagte SPÖ-Bezirksvorsteher von Wien-Donaustadt, Ernst Nevrivy, ist am Freitag abwesend. Hintergrund ist ein Terminkonflikt seines Verteidigers.

Für die Verhandlung gegen die Angeklagten und belangten Verbände sind bisher vier Termine bis zum 29. Jänner anberaumt. Die nächsten Termine finden am 26. und 29. Jänner statt. Viele weitere Verhandlungstage dürften folgen. Die Causa Wienwert gestaltet sich komplex und der Ermittlungsakt umfasst laut einer Aussendung der WKStA rund 380.000 Seiten.