 Benko stand bereits im Oktober in Innsbruck vor Gericht © APA - Austria Presse Agentur
            Benko stand bereits im Oktober in Innsbruck vor Gericht © APA - Austria Presse Agentur
            
                
         
        
            
Der bereits nicht rechtskräftig verurteilte Signa-Gründer René Benko steht am 10. und 16. Dezember ein zweites Mal wegen betrügerischer Krida vor dem Innsbrucker Landesgericht. Das gab das Gericht am Freitag bekannt. Benko wird laut Anklage vorgeworfen, fast 370.000 Euro an Vermögenswerten beiseite geschafft und damit die Erfüllung von Gläubigeransprüchen im Zuge seiner Insolvenz als Einzelunternehmer geschmälert zu haben. Eine Mitangeklagte soll dabei geholfen haben.
  Beiden drohen ein bis zehn Jahre Haft. Bei der Zweitangeklagten dürfte es sich um Benkos Ehefrau Nathalie Benko handeln - offiziell bestätigt wurde das bisher aber nicht. Laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) soll der Tiroler Unternehmer, der derzeit in Innsbruck in Untersuchungshaft sitzt, Bargeld in Höhe von 120.000 Euro sowie zusätzlich elf hochpreisige Uhren und Manschettenknöpfe, Uhrenarmbänder und andere Gegenstände im Gesamtwert von fast 250.000 Euro in einem Tresor in einem Haus von Angehörigen verborgen haben.
  Die zweite Anklage gegen den 48-jährigen Benko und die Mitangeklagte war Mitte des Monats rechtskräftig geworden, nachdem Benko-Verteidiger Norbert Wess sowie die Rechtsvertretung der Zweitangeklagten ihre Einsprüche gegen selbige zurückgezogen hatten. Die Verhandlung wird vor einem anderen Schöffensenat als beim ersten Prozess gegen Benko wegen betrügerischer Krida Mitte Oktober stattfinden.
  Zwei Verhandlungstage anberaumt
  Am ersten und zweiten Verhandlungstag soll jeweils zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr wiederum im Großen Schwurgerichtssaal verhandelt werden. Wie im Zuge des ersten Prozesses gegen Benko wurde auch diesmal mit erheblichem Medieninteresse gerechnet. Für die sonstige Öffentlichkeit stehen nur sehr wenige Plätze zur Verfügung, hieß es. Beim ersten Prozess waren rund 70 Medienvertreter aus dem In- und Ausland anwesend gewesen.
  Benko nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt
  Benko war im ersten Strafverfahren wegen betrügerischer Krida zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Dabei war es um eine 300.000-Euro-Schenkung an seine Mutter gegangen. In einem zweiten Anklagepunkt rund um eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro für eine Innsbrucker Immobilie wurde der ehemalige Unternehmer indes freigesprochen. Sowohl Benko-Anwalt Wess als auch die WKStA brachten Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Wess meldete Berufung an, die Korruptionsstaatsanwaltschaft Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Teilfreispruch. Das Urteil war somit nicht rechtskräftig. Der sichtlich erschlankte und mitgenommene Benko hatte sich zu allen Anklagepunkten nicht schuldig bekannt und warf der WKStA "Zynismus" vor. Darüber hinaus wollte er keine Fragen beantworten, sondern verwies auf eine mit seinen Verteidigern bei Gericht eingebrachte Gegenäußerung.
  Die WKStA ging zuletzt im Verfahrenskomplex rund um die Signa-Pleite 14 verschiedenen Sachverhaltssträngen nach. Zu den Vorwürfen zählen neben betrügerischer Krida auch Untreue, schwerer Betrug, Gläubigerbegünstigung und Förderungsmissbrauch. Im Visier hat sie mehr als ein Dutzend Beschuldigte sowie zwei Verbände. Der ermittlungsgegenständliche Gesamtschaden belaufe sich aktuell auf rund 300 Mio. Euro, so die Staatsanwaltschaft. Benko wies bisher stets jegliche Vorwürfe zurück. Er sitzt seit Jänner in Untersuchungshaft.