Arbeiterkammer vermisst Mieterschutz bei Befristungen © APA - Austria Presse Agentur
Bei institutionellen Vermietern wie Immo-Gesellschaften, Wohnbaukonzernen und Versicherungen müssten befristete Mietverträge endlich abgeschafft werden, forderte die Arbeiterkammer am Montag in einer Aussendung. Befristungen würden den Mieterschutz untergraben. "Mieterinnen und Mieter werden häufig doppelt zur Kasse gebeten. Wird der Vertrag verlängert, drohen Mieterhöhungen, zusätzlich zu den indexbasierten Erhöhungen", so AK-Präsident Andreas Stangl.
Nur Privatpersonen sollen nach Ansicht der AK befristete Mietverträge abschließen dürfen für eigenen Bedarf, Kinder oder Enkel. Diese Unterscheidung sei im Mietrechtsgesetz für einen fairen, sozialen und rechtssicheren Wohnraum zu verankern. Wer hingegen Wohnungen im großen Stil besitze und vermiete, "soll nicht das Recht haben, Menschen in prekäre Wohnverhältnisse und dauernde Unsicherheit zu drängen", erklärte Stangl.
Mieterschutz de facto ausgehebelt
Aus Angst, dass der Mietvertrag nicht verlängert wird, würden viele Mieterinnen und Mieter keine Mängel reklamieren, Verschlechterungen durch einseitige Vertragsänderungen akzeptieren oder keine Mietzinsminderung fordern, selbst bei Schimmel oder baulichen Problemen. "Das hebelt den Mieterschutz de facto aus und eine Garantie für eine Verlängerung gibt es auch dann nicht ", erklärte Stangl. Und werde der Vertrag nicht verlängert, kämen Kaution, Übersiedelungskosten und soziale Belastungen dazu.
Die AK rät, unbefristete Verträge zu verlangen - zumindest längere Befristungen, die über drei Jahre hinausgingen, könnten oft verhandelt werden. Weiters sollte ein Kündigungsrecht ab Vertragsbeginn vereinbart werden. Andernfalls ist eine Kündigung von Mieterseite her frühestens nach einem Jahr erlaubt. Nach dem Ausziehen sollte man den Mietzins überprüfen lassen - im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) ist das bei befristeten Mietverhältnissen bis sechs Monate nach Vertragsende möglich.
Die Ankündigung der Bundesregierung, die gesetzliche Mindestdauer für befristete Wohnungsmietverträge von derzeit drei auf fünf Jahre zu verlängern, bezeichnete der AK-Präsident als "Schritt in die richtige Richtung", da dies Mieterinnen und Mietern zumindest etwas mehr Stabilität bringe. "Aber klar ist auch, dass wir ein Mietrecht mit echten Schutzfunktionen brauchen."