Benko wurde am Mittwoch zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt © APA - Austria Presse Agentur
Der gestrauchelte und in Untersuchungshaft sitzende Signa-Gründer René Benko bekämpft die Verurteilung zu 15 Monaten bedingter Haft, die im zweiten Prozess wegen betrügerischer Krida am Landesgericht Innsbruck am Mittwoch gegen ihn ergangen ist. Man werde Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anmelden, sagte sein Anwalt Norbert Wess am Freitag zur APA. Zudem werde ein Enthaftungsantrag gestellt.
Noch nicht bekannt ist, ob die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die Urteile gegen Benko und seine Frau Nathalie - diese war freigesprochen worden - bekämpfen wird. Bis Montag ist jedenfalls Zeit, ein Rechtsmittel einzulegen.
Der 48-jährige Tiroler wurde wegen betrügerischer Krida in einem Teilaspekt schuldig gesprochen - konkret drehte es sich dabei um zwei von elf anklagegegenständlichen Uhren sowie vier Paar Manschettenknöpfe und einen Schaden von rund 100.000 Euro. In den anderen Punkten gab es hingegen einen Freispruch. "In drei Viertel" des Anklagegegenständlichen sei sein Mandant freigesprochen worden, sagte Wess, der unmittelbar nach der Verhandlung von einem "unbefriedigenden Urteil" gesprochen hatte. Benko und seiner Ehefrau Nathalie war vorgeworfen worden, im Zuge des Insolvenzverfahrens als Einzelunternehmer in einem Tresor im Haus von Verwandten Bargeld, Uhren und Schmuck im Wert von 370.000 Euro versteckt und damit Gläubigern vorenthalten zu haben. Nathalie Benko wurde in allen Anklagepunkten im Zweifel freigesprochen.
Wess sieht keine Rechtfertigung mehr für Haft - Für WKStA liegen Haftgründe weiter vor
Auch hinsichtlich einer möglichen Enthaftung Benkos hatte der Verteidiger bereits am Mittwoch nach dem Prozess einmal mehr Druck gemacht und "eine Überprüfung" in Aussicht gestellt. Wess sieht keine Rechtfertigung mehr dafür, schließlich sei sein Mandant in erster Linie wegen dieses Verfahrens in Haft genommen worden. Es könne nie und nimmer eine "Tatbegehungsgefahr für die Zukunft" angenommen werden. Der Enthaftungsantrag werde kommende Woche gestellt.
Der Sprecher der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Martin Ortner, erklärte gegenüber der APA, dass es das Recht eines jeden Tatverdächtigen sei, einen solchen Enthaftungsantrag zu stellen. Darüber werde dann das Gericht befinden. Man evaluiere als Behörde sehr wohl laufend - wie gesetzlich vorgeschrieben - das Vorliegen der Haftgründe, meinte der Sprecher bezugnehmend auf entsprechende Kritik der Verteidigung Benkos. Die WKStA sei jedenfalls der Auffassung, dass diese Haftgründe auch weiterhin gegeben seien. Zudem sei anzumerken, dass Benkos Anwälte bisher noch nie U-Haft-Beschlüsse des Landesgerichts für Strafsachen Wien vor dem Oberlandesgericht Wien angefochten hätten.
Kontaktverbot fällt weg
Eine Entscheidung fiel unterdessen an einer weiteren Front - jener des Kontaktverbots bzw. der Kontaktbeschränkung zwischen dem in Haft sitzenden Benko und seiner Frau. Diese war von der WKStA wegen einer "Beeinträchtigung des Haftzwecks" verordnet worden. Wess bekämpfte dies, das Landesgericht für Strafsachen Wien erklärte sie aber für rechtmäßig. Nachdem nun aber das Urteil gefallen sei, falle der Grund für die Kontaktbeschränkung weg, bestätigte die WKStA der APA Berichte der "Tiroler Tageszeitung" und der "Kronen Zeitung" vom Freitag.