Entschädigungsansprüche bei Verspätungen ab drei Stunden bleiben © APA - Austria Presse Agentur
Die umstrittene Reform der EU-Fluggastrechte dürfte bald umgesetzt werden können: Das Parlament und der Rat der Mitgliedsländer hatten sich im Juni nach jahrelangen Verhandlungen auf weniger Einschränkungen der Rechte als zuletzt diskutiert geeinigt. So bleiben die bisherigen Entschädigungsansprüche bei Verspätungen bestehen, und Familien dürfen gratis nebeneinander sitzen. Das EU-Parlament hat am Dienstag in Straßburg den gefundenen Kompromiss angenommen.
Die EU-Abgeordneten haben sich gegenüber den Wünschen der EU-Länder bei den Ansprüchen auf Entschädigung durchgesetzt: So entstehen diese in Zukunft wie bisher ab drei Stunden Verspätung, der Rat wollte Entschädigungen erst nach vier bis sechs Stunden zugestehen. Nun müssen 250 Euro Entschädigung bei Verspätungen auf Flügen bis 1.500 Kilometer Entfernung, 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometer und 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometer Reisedistanz ausgezahlt werden.
Fluglinie muss schuld an Verspätung sein
Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass die Fluglinie schuld an der Verspätung ist. Der Kompromiss enthält - nach den Wünschen des Parlaments - eine Liste außergewöhnlicher Umstände, die Fluggesellschaften von der Pflicht einer Entschädigung befreien. Dazu zählen etwa Naturkatastrophen, extreme Wetterereignisse oder Streik. Zudem pochte das EU-Parlament auf die Gratis-Mitnahme eines kleinen Koffers; dieser Wunsch wurde nicht erfüllt: In Zukunft müssen die bei der Buchung angezeigten Preise zwar ein kleines Handgepäck enthalten, um den Vergleich zu erleichtern. Weitere Handgepäckstücke dürfen aber extra kosten.
Familien mit minderjährigen Kindern sollen in Zukunft nicht mehr im Flieger verstreut sitzen müssen: Sie haben das Recht, gratis Sitzplätze nebeneinander zu buchen. Auch die von manchen Fluglinien verpflichtenden digitalen Boardingpässe müssen die Passagiere nicht mehr akzeptieren: Sie haben das Recht auf einen Papier-Pass, wenn sie das wünschen. Die neuen Regelungen gelten für EU-Fluglinien sowie für alle Airlines, die von EU-Flughäfen starten.
Vorschlag für Reform bereits 2014 vorgelegt
Die EU-Kommission legte 2014 ihren Vorschlag zur Aktualisierung der Fluggastrechte vor. Unterschiedliche Positionen der EU-Mitgliedstaaten blockierten das Dossier jedoch elf Jahre lang. Im Juni 2025 erzielten die EU-Minister schließlich eine politische Einigung. Die anschließenden Verhandlungen mit dem Parlament begannen im Oktober 2025, führten jedoch zu keinem Kompromiss. Nach der Abstimmung im Parlament über seine Position bildeten Rat und Parlament einen Vermittlungsausschuss mit Vertretenden beider Institutionen, der die gemeinsame Lösung fand. Nach dem Parlament muss der Rat der Lösung noch formal zustimmen.
"Die Flugpassagierrechte werden nicht beschnitten, sondern EU-rechtlich abgesichert und noch ausgebaut", betonte Sophia Kircher, Verkehrssprecherin der ÖVP im Europaparlament und stv. Vorsitzende des Verkehrsausschusses. "Das ist ein solides Upgrade für die Flugreisenden in Europa, ein Downgrade hätten wir nicht mitgetragen. Das war stets unsere Verhandlungslinie und diesen Grundsatz haben wir durch unseren konsequenten Einsatz für den Konsumentenschutz im Flugverkehr nach mehr als zehn Jahren und vielen schwierigen Verhandlungen durchgesetzt."
Die EU habe sehr viele wesentliche Rechte für europäische Konsumentinnen und Konsumenten erreicht, die das Flugzeug nutzen, sagte auch NEOS-EU-Delegationsleiter Helmut Brandstätter am Dienstag im Pressegespräch in Straßburg. Es sei wichtig, dass die Regelung noch vor dem Sommer und der Hauptreisezeit beschlossen wurde.