Die EU-Kommission schlägt Aufweichung umweltfreundlicher Gesetze vor © APA - Austria Presse Agentur
Die EU-Kommission will Europa wettbewerbsfähiger machen. Dazu will sie zahllose Gesetze und Vorschriften aufweichen und abbauen. Am Mittwoch startete sie mit ihren ersten "Omnibus"-Vorschlägen, die eine Verschiebung des Lieferkettengesetzes um ein Jahr und die Ausnahme von 80 Prozent der EU-Unternehmen aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorsehen. Diese EU-Regelungen sollen Produktionsabläufe umwelt- und arbeitnehmerfreundlicher gestalten und waren teils umstritten.
Das EU-Lieferkettengesetz soll große Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Als Strafen können zum Beispiel die namentliche Anprangerung oder Geldstrafen in Höhe von bis zu fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes des Unternehmens verhängt werden. Ab dem 26. Juli 2027 gelten die Regeln eigentlich für europäische Firmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. Euro weltweitem Jahresumsatz; diese Grenzwerte sinken bis 2029. Alle kleineren Unternehmen sind von den Rechenschaftspflichten ausgenommen.
Die Kommission schlägt heute vor, den Unternehmen mehr Zeit zu geben, sich auf die Erfüllung der neuen Anforderungen vorzubereiten. Die Frist für die Anwendung der Sorgfaltspflichten für die größten Unternehmen soll um ein Jahr (bis 26. Juli 2028) nach hinten verschoben werden, während die Annahme der Leitlinien um ein Jahr vorgezogen wird (auf Juli 2026). Zudem soll es einfachere Anforderungen bei der Nachhaltigkeit geben, "damit die betroffenen Unternehmen unnötige Komplexität und Kosten vermeiden", so die Brüsseler Behörde. Die zivilrechtlichen Haftungsbedingungen der EU sollen bei gleichzeitiger Wahrung der Rechte der Opfer abgeschafft werden.
Nachhaltigkeitsberichterstattung auf größte Unternehmen konzentrieren
Die Kommission schlägt weiters vor, etwa 80 Prozent der Unternehmen von der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) auszunehmen und die Berichtspflichten auf die größten Unternehmen zu konzentrieren, bei denen die größten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt vorkommen könnten. Unternehmen, die derzeit ab 2026 oder 2027 berichtspflichtig sind, sollen erst zwei Jahre später (bis 2028) berichtspflichtig sein. Auch die Meldepflichten im Rahmen der EU-Taxonomie sollen nur mehr für die größten Betriebe gelten. Die Taxonomie-Verordnung gibt einen EU-Rahmen für die Klassifizierung "grüner" Tätigkeiten oder Investitionen vor.
Auch beim CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM), das gegen Verlagerungen von CO2-Emissionen in Drittstaaten ankämpft, sind Vereinfachungen und Ausnahmen geplant: Kleine Importeure sollen hier ausgenommen werden. Ein neuer CBAM-Schwellenwert von 50 Tonnen pro Jahr und Importeur würde laut Kommission etwa 90 Prozent der Importeure, zumeist KMU, von den CBAM-Verpflichtungen befreien, wobei immer noch mehr als 99 Prozent der Emissionen in den Geltungsbereich fielen.
Insgesamt soll rund ein Viertel weniger Bürokratie die Unternehmen belasten. Meldepflichten für kleine und mittlere Unternehmen sollen um 35 Prozent sinken.