Die FMA will den Immobiliensektor weiter im Auge behalten © APA - Austria Presse Agentur
Kurz vor dem Auslaufen der KIM-Verordnung hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) ihre Vergabekriterien von Wohnkrediten vorgelegt. Demnach dürfe die Beleihungsquote maximal 90 Prozent betragen und die Kreditrate maximal 40 Prozent des Jahresnettoeinkommens ausmachen, heißt es in einem Rundschreiben vom Donnerstag. Zudem wird darin eine maximale Kreditlaufzeit von 35 Jahren empfohlen. Diese Kriterien sind zwar rechtlich nicht bindend, bei Auffälligkeiten darf die FMA aber prüfen.
Die FMA hatte 2022 die KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmenverordnung) geschaffen, um angesichts steigender Zinsen und einer hohen Inflation eine Überschuldung privater Haushalte zu vermeiden. Mit dem Wegfall der Verordnung Ende Juni fällt die direkte Kontrolle der Banken bei der Vergabe von Immo-Krediten weg, die FMA will aber dennoch mit den entsprechenden Kriterien den Wohnimmobiliensektor im Auge behalten.
Banken können bei solider Kreditvergabe abweichen
"Was sich mit dem Auslaufen der KIM-V ändert, ist, dass Banken von diesen drei Vorgaben nun abweichen können, solange trotzdem eine solide Kreditvergabe gewährleistet ist", heißt es in einer Aussendung der FMA vom Donnerstag. "Wenn Banken von diesen Vorgaben abweichen, müssen sie zeigen können, dass dieser größere Risikoappetit durch ihre Risikostrategie gedeckt ist, was indes ein höheres Kapitalerfordernis bedeuten kann."
Kritik an den Vergabekriterien seitens Banken, Bundesländern und Industriellenvereinigung wies die FMA erneut zurück. "Wohnbaukredite sind heuer in Österreich der einzige Bereich, in dem das Kreditvolumen ordentlich wächst", so die Vorstände der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller. "Von Jänner bis April sind sie um zwei Drittel auf 5,2 Milliarden Euro gestiegen - vor allem dank der derzeit sinkenden Zinsen."