BWB sieht in Preistransparenz einen Schlüssel für mehr Wettbewerb © APA - Austria Presse Agentur
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat am Dienstag klargestellt, dass sie bei den hohen Spritpreisen keineswegs untätig ist. Sie verweist auf umfangreiche Marktanalysen - aber auch darauf, dass ihr manche Instrumentarien fehlen würden bzw. die Zuständigkeiten anders gelagert seien. "Der Kraftstoffmarkt ist kein neues Tätigkeitsfeld der BWB. Die Behörde hat in den vergangenen Jahren wiederholt Untersuchungen (...) durchgeführt", wurde betont.
So wird auf eine umfassende Branchenanalyse im Jahr 2022 verwiesen. "Die Untersuchung ergab keine unmittelbaren Hinweise auf Kartelle oder Marktmachtmissbrauch", teilte die Behörde mit. Die Ergebnisse dieser Nachschau hätten nach wie vor Gültigkeit. Des Weiteren wird auf die Untersuchung regionaler Auffälligkeiten hingewiesen. "Ein Beispiel dafür waren die umfangreichen Ermittlungen zum Tankstellenmarkt im Lungau aufgrund von konkreten Beschwerden", erklärte die BWB.
Keine Preisabsprachen
Die Ermittlungen hätten keine Hinweise auf Preisabsprachen oder einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ergeben. "Jedoch kamen nicht alle Tankstellenbetriebe ihren gesetzlichen Meldepflichten ihrer Preise nach", bemängelt die Behörde. Dies habe sich aber rasch gebessert.
Gleichzeitig nahm die Preissetzungsdynamik deutlich zu: Vor der Einmeldung wurden von den meldenden Tankstellen durchschnittlich rund 26 Dieselpreisänderungen pro Monat und Tankstelle gemeldet. 2024 stieg dieser Wert auf mehr als 50 Preisänderungen pro Monat. "Die BWB wertet dies als Hinweis darauf, dass höhere Transparenz die Wettbewerbsdynamik verstärken und Abwärtsdruck auf die Preise erzeugen kann", meint die BWB.
Zuständigkeit der BH
Sie verweist aber auch auf die Grenzen, die ihr gesetzt sind. Für die Preisüberwachung und Preiskontrollen an Ort und Stelle sowie für die Verfolgung der Nichtweitergabe von Abgabensenkungen seien die Bezirksverwaltungsbehörden in den Bundesländern zuständig. "Derzeit kann die BWB bei strukturellen Wettbewerbsproblemen, die nicht auf einen konkreten Verstoß gegen das Kartellrecht zurückzuführen sind, nach einer Branchenuntersuchung insbesondere Empfehlungen zur Verbesserung der Wettbewerbssituation abgeben", schränkte die Behörde ein.
Anders als Wettbewerbsbehörden in einigen anderen europäischen Staaten könne sie derzeit keine gezielten Abhilfemaßnahmen zur Beseitigung solcher Wettbewerbsstörungen anordnen. Hinweise auf Verstöße wegen Kartellabsprachen oder Marktmachtmissbrauch können aber jederzeit bei der BWB eingebracht werden.
ARBÖ und Frächter fordern Entlastung
Der ARBÖ hat am Dienstag "österreichische Lösungen" gegen die hohen Spritpreise eingefordert. "Die Erhöhung des Pendlerpauschales wäre eine wichtige Sofortmaßnahme", so die Interessensvertretung. Für ARBÖ-Präsident Peter Rezar ist klar: "Darauf zu warten, dass es eine EU-einheitliche Lösung mit einer Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne gibt, macht nach dem Signal der EU in der aktuellen Situation keinen Sinn."
In Österreich gäbe es die Möglichkeit, eine nationale Übergewinnsteuer einzuführen, wobei man dem Beispiel Portugals folgen könnte, wo eine solche Steuer bereits beschlossen worden sei. "Allein die acht größten Ölkonzerne haben im zweiten Quartal 2026 zusammen 93 Milliarden US-Dollar Gewinn gemacht, was nahezu eine Verdoppelung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist", rechnete Rezar vor.
Und auch die heimische Verkehrswirtschaft machte in einem offenen Brief an Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) mobil gegen die hohen Spritpreise. "Trotz der neuerlich verlängerten Spritpreisbremse sind die Unternehmen mit Preisanstiegen konfrontiert, die beim Diesel seit Jahresbeginn bereits 58 Cent betragen", so Branchenvertreter am Dienstag. Sie fordern unter anderem eine Entlastung der Verkehrswirtschaft durch Einführung eines Gewerbediesels (befristete Aussetzung des CO2-Preises auf Diesel sowie eine Reduktion der Mineralölsteuer auf EU-Mindestniveau).