Marterbauer will CO2-frei heizen © APA - Austria Presse Agentur
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) hat am Dienstag angekündigt, im Herbst ein Gesetz zur Ermöglichung von Tiefengeothermie in Begutachtung schicken zu wollen. Er sieht ein "enormes Potenzial, um treibhausgasfrei zu werden im Bereich Wärme", sagte er nach dem Ministerrat, "insbesondere in den großen Städten". In Begutachtung gehen die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) sowie der Aufhebung des Verbots der CO2-Speicherung.
Mindestens 500.000 Haushalte könne man durch Tiefengeothermie CO2-frei mit Wärme versorgen, ist Marterbauer überzeugt. Gemeinsam mit Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) und Staatssekretär Josef Schellhorn (NEOS) lobte er am Dienstag die Einigung auf das UVP-G sowie die CO2-Speicherung. Die Gesetze, für die bis Anfang November Stellungnahmen abgegeben werden können, würden einen Beitrag leisten, um die angestrebte Klimaneutralität 2040 zu erreichen, so die Regierungsvertreter.
CO2-Speicherung als Ergänzung
Die CO2-Speicherung soll jenen Bereichen ermöglicht werden, die nicht klimaneutral produzieren können. Schellhorn nannte etwa Stahl, Zement und Kalk. Dabei handle es sich jedoch nur um eine Ergänzung zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen, betonte Marterbauer. Die Speicherung soll jedenfalls nur dort passieren, wo sie umweltverträglich und sicher möglich ist, außerdem sollen umfangreiche Genehmigungsverfahren kommen. Die CO2-Speicherung soll außerdem bis Ende 2029 auf maximal drei Millionen Tonnen jährlich begrenzt werden, danach sind es bis Ende 2034 höchstens sieben Millionen Tonnen. Das sind rund fünf bzw. zehn Prozent des jährlichen Ausstoßes in Österreich. Bis Ende Juni 2033 ist eine Evaluierung vorgesehen. Zur Frage der Finanzierung meinte Marterbauer, dass es keine zusätzliche Förderungen brauche. Steigende CO2-Preise würden die Speicherung für Unternehmen zur wirtschaftlichen Option machen.
Rechenzentren werden UVP-Fall
Die UVP-Novelle, die bereits seit Montag in Begutachtung ist, führt erstmals einen speziellen Tatbestand für Rechenzentren ein. Diese sollen ab einer Anschlussleistung von 100 Megawatt UVP-pflichtig werden. Ist der Bau in bestimmten "schutzwürdigen Gebieten" geplant, soll es bereits ab 50 MW eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben. Durch die Novelle soll es weiters Vereinfachungen geben - so soll klar sein, wann UVP-Pflicht besteht, Genehmigungen für neue Projekte sollen deutlich vereinfacht werden und statt zwei nur mehr ein Verfahrenstyp bestehen.
Das UVP-G habe sich durch Judikaturentscheidungen in Richtung Rechtsunsicherheit, Verwaltungsaufwand und langen Verfahren entwickelt, sagte Totschnig. Lange Verzögerungen bei Windkraftwerken hätten in der Vergangenheit etwa dazu geführt, dass notwendige Bauteile am Ende nicht mehr verfügbar waren, beschrieb er die Problematik. Gezielten Verzögerungen werde mit der Novelle nun ein Riegel vorgeschoben, betonte Schellhorn.
Reaktionen auf UVP-Novelle
Die Industriellenvereinigung (IV) freute sich per Aussendung über "wesentliche Schritte zur Verfahrensbeschleunigung". Laut IV-Generalsekretär Christoph Neumayer sei es aber "noch nicht gelungen, die Übererfüllung von Unionsrecht (EU-Recht; Anm.) in UVP-Verfahren einzustellen".
Die Umweltorganisation Virus sieht dagegen Rechtsunsicherheit vorprogrammiert und verweis auf ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Österreich "wegen Nichteinhaltung der Kumulierungsbestimmungen und zu hoher Schwellwerte", so die NGO. Mit dem Gesetzesentwurf gehe man aber in die entgegengesetzte Richtung.