Österreich steht als Zweitwohnsitz der Deutschen hoch im Kurs. © geralt/pixabay.com (CC0 Creative Commons)
Viele Investoren und Privatleute schauen in der Regel auch über die Grenzen des eigenen Landes hinaus nach Immobilien, die eine gute Kapitalanlage darstellen. Doch welche Bedingungen herrschen eigentlich, wenn ein Deutscher in Österreich eine Wohnung oder ein Haus kaufen möchte? Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte in diesem Ratgeber zusammengefasst.
Österreich als Haupt- und Zweitwohnsitz unter den Deutschen beliebt
Ca. 200.000 Deutsche haben in Österreich ihren Haupt- oder Zweitwohnsitz angemeldet. Kein Wunder, denn Österreich gehört immer noch zu den beliebtesten Urlaubsländern der Deutschen und so wird bei vielen sicherlich das Fernweh geweckt. In erster Linie sind jedoch rechtliche Dinge zu beachten, gleich gefolgt von steuerlichen Aspekten.
Möchte ein Deutsche eine Immobilie in Österreich kaufen, kann er dies grundsätzlich uneingeschränkt tun. Die Zugehörigkeit Österreichs zur EU macht dies möglich. Lediglich landwirtschaftliche Immobilien sind davon ausgeschlossen. Im ersten Schritt wird der Kaufvertrag abgeschlossen und im zweiten Schritt der Eigentumserwerb ins Grundbuch eingetragen. Hierfür ist die entsprechende Urkunde nötig, auf der alle Parteien samt Notar unterschreiben müssen.
Wichtig ist natürlich auch, dass die entsprechende Finanzierung oder das Kapital als privates Finanzvermögen vorhanden sind. Aktuelle Online Kredit Angebote 2019 für Österreich finden Sie beispielsweise auf der Seite Finanzer.at. Hier stehen Ihnen verschiedene Kreditangebote zum direkten Vergleich zur Verfügung. Schauen Sie sich die Konditionen am besten genau an und finden Sie somit kurzfristig den Kredit, der am besten zu Ihren Ansprüchen passt.
Welche Genehmigungen müssen vorhanden sein?
Um beispielsweise ein Baugrundstück kaufen zu können, müssen Sie als zukünftiger Besitzer schriftlich bestätigen, dass Sie auch in naher Zukunft planen, dieses für den Bau einer Immobilie zu verwenden. Ist ein Grundstück bereits bebaut, erfolgt ebenfalls eine schriftliche Erklärung Ihrerseits, dass Sie dieses Haus nicht als Ferienimmobilie nutzen möchten. Je nach Region können für EU Bürger weitere Auflagen anfallen.
Haupt- oder Zweitwohnsitz? Eine wichtige Frage
Möchten Sie Ihre neue Immobilie als Hauptwohnsitz nutzen, stellt dies absolut kein Problem dar. Wird sie jedoch zu Ihrem Zweit- oder Ferienwohnsitz, brauchen Sie hierfür eine entsprechende Genehmigung, die anschließend ins Grundbuch eingetragen werden muss. Diese Genehmigung wird Freizeitwohnsitzbescheid genannt.
Grundsätzlich möchte man in Österreich seit den 70er Jahren vermeiden, dass Ausländer in touristisch attraktiven Regionen vermehrt Ferienwohnungen und Häuser kaufen. Aus diesem Grund wird es durch rechtliche Restriktionen immer schwieriger, in solchen Gebieten eine Immobilie zu kaufen.
Die Bundesländer regeln den Immobilienmarkt selbst
In Österreich sind die Bundesländer für die Raumordnung und die Freizeitwohnsitze zuständig. Aus diesem Grund gibt es neun verschiedene Gesetze, die jeweils zu beachten sind, möchten Sie dort eine Immobilie kaufen. Ganz besonders scharf sind die Regulationen in Tirol, Vorarlberg und Salzburg. Gerade die Nähe zur Bundesrepublik macht diese Regionen besonders attraktiv und so gibt es dort bereits einen sehr hohen Anteil an Ferienwohnungen und Ferienhäusern.
Dies führt dazu, dass man als Deutscher Interessent viele Jahre auf die benötigten Genehmigungen warten muss. Die zuständen Behörden wissen inzwischen relativ gut, wie man bestimmte Details heranholt, um die Bearbeitung unnötig heraus zu zögern. Melden Sie eine Immobilie als Privatimmobilie und als Hauptwohnsitz an, verwenden Sie jedoch nur als Zweit- oder Ferienwohnung, besteht hier ein Gesetzesbruch. In der Folge kann die Immobilie gerichtlich zwangsversteigert werden. Klären Sie die spätere Nutzung also immer im Vorfeld und lassen Sie sich alles schriftlich bestätigen. Anschließend sollte dem Kauf der Immobilie nichts mehr im Weg stehen. (red./Dirk Molle)