Genehmigungsverfahren sollen verkürzt werden © APA - Austria Presse Agentur
Die Regierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS hat das lange geforderte Gesetz für mehr Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren in Begutachtung geschickt. Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) soll Genehmigungsverfahren verkürzen. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) versprach eine Verfahrenskonzentration: "Eine Behörde, ein Verfahren, ein Bescheid", sagte er auf einer Pressekonferenz am Dienstag.
Bisher habe es bei Erneuerbaren-Projekten oft viele unterschiedliche Zuständigkeiten gegeben. Neu sei nun "eine Behörde mit dem Landeshauptmann, ein Bescheid zur Abwicklung", sagte Hattmannsdorfer. Die Regierung erwartet sich mit dem Gesetz eine deutliche Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Stromleitungsprojekte sollen etwa zukünftig durchschnittlich in drei statt sechs Jahren genehmigt sein. Bei Projekten, die mehrere Bundesländer betreffen, liege die Zuständigkeit künftig bei einer Bundesbehörde.
Verpflichtende Ziele für die Bundesländer
Erstmals seien in dem Gesetz auch verbindliche Ziele für den Erneuerbaren-Ausbau in den Bundesländern vorgesehen. Die Basis dafür liefert das bestehende Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Bis 2030 sollen demnach insgesamt 27 Terawattstunden dazu kommen (gegenüber 2020). Bis 2028 sollen die Bundesländer einen Fortschrittsbericht veröffentlichen. Zusätzlich vorzulegen sei eine "Zukunftsperspektive", sagte Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP). Die Bundesländer müssten demnach "auch darlegen, wann sie mit welchen Technologien" die Ziele erreichen wollen.
Gewisse Erneuerbaren-Projekte sollen mit dem neuen Gesetz in Zukunft ohne Genehmigung umgesetzt werden, dazu zählen Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden, PV-Anlagen auf Grünflächen bis 1.500 Quadratmeter, PV-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (Agri-PV) bis 5.000 Quadratmeter oder Speicheranlagen in privater Nutzung, sagte Hattmannsdorfer.
Digitalisierung soll Tempo bringen
Mehr Tempo in Genehmigungsverfahren verspricht sich die Regierung auch von einer digitalen Verwaltung. So sollen Bewilligungen zukünftig auf einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform einsehbar sein, sagte NEOS-Abgeordnete Karin Doppelbauer. Verhandlungen seien zukünftig auch online oder hybrid möglich.
"Es ist uns klar, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energie viele Interessen berührt", sagte SPÖ-Staatssekretärin Michaela Schmidt. Ziel des Gesetzes sei es nicht, den Interessensausgleich zwischen Umwelt- und Naturschutz, Landschaftsbild und Anliegen von Anrainer zu schwächen, "es geht nur darum, ihn schneller zu machen".
Die Begutachtungsfrist für das EABG läuft sechs Wochen. Für den endgültigen Beschluss im Nationalrat ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Die Regierungsparteien brauchen also auch die Stimmen der Oppositionsparteien Grüne oder der FPÖ.
Kritik von den Grünen und der Erneuerbaren-Branche
Kritik am Entwurf kam bereits von den Grünen: "Den großen Ankündigungen wird die Regierung einmal mehr nicht gerecht", so die Grünen-Klubobfrau und frühere Energieministerin Leonore Gewessler in einer Aussendung. Die Partei stehe aber bereit für Verhandlungen.
Auch der Verband der Erneuerbaren Energie Österreich (EEÖ), zu dem auch IG Windkraft und PV Austria gehören, sieht Verbesserungsbedarf und kritisiert die Beitragswerte der Bundesländer als "unverbindlich". "Das EAG-Ziel von 27 TWh müsste längst angehoben werden, um Versorgungssicherheit und Klimaziele abzusichern", sagte Geschäftsführerin Martina Prechtl-Grundnig laut Aussendung.
Lob aus der Energiewirtschaft
Die Energiewirtschaft begrüßt den Gesetzesvorschlag grundsätzlich, die Interessensvertretung Oesterreichs Energie hob etwa die Bündelung der Verfahren bei einer Behörde hervor. Positiv bewertet wird auch die rechtliche Verankerung eines "überragenden öffentlichen Interesses" für Erneuerbaren-Projekte. Lob für den Gesetzesentwurf gab es auch aus der Wirtschaftskammer (WKÖ), von der Industriellenvereinigung (IV) und vom Übertragungsnetzbetreiber APG.