Florenz ist seit 1982 Teil des Unesco-Weltkulturerbes © APA - Austria Presse Agentur

Der Streit um einen Beschluss der Gemeinde Florenz, Kurzzeit-Vermietungen von Wohnungen in der historischen Innenstadt demnächst zu verbieten, landet vor Gericht. Lorenzo Fagnoni, Geschäftsführer von Apartments Florenz und Präsident von Property Managers Italia, dem Verband der Immobilienunternehmer, reichte beim Verwaltungsgericht in Florenz Klage gegen den Beschluss der Gemeinde ein.

"Die Einschränkung des Privateigentums und des freien Unternehmertums bringt der Stadt keinen konkreten Nutzen. Die einzige wirkliche Konsequenz ist der Schaden für die vielen Florentiner, die eine oft unverzichtbare Einnahmequelle haben, indem sie ihr Haus, das sie vielleicht aus einer Familienerbschaft erhalten haben, an Touristen vermieten. Ohne die Vermietung von Wohnungen hätte Florenz einen Bettenmangel und wäre für die meisten Touristen unerschwinglich geworden", sagte Fagnoni.

Florenz mit seinen vielen Museen, Kirchen und Denkmälern gehört in Italien zu den Städten, die besonders unter dem Massentourismus leiden. Insbesondere in der Innenstadt, die seit Jahrzehnten zum Weltkulturerbe gehört, wurden viele Mieter aus ihren Wohnungen durch Touristen verdrängt, die nur wenige Tage bleiben, aber viel mehr Geld zahlen. An manchen Tagen ist in den Straßen rund um den Dom und die Uffizien kaum noch ein Durchkommen.

Über ein Verbot von Kurzzeit-Vermietungen wird in der Toskana-Hauptstadt schon länger diskutiert. Im Gespräch sind auch Steuererleichterungen für Eigentümer, die ihre Wohnungen für bisher übliche Zeiträume vermieten. Die Innenstadt von Florenz gehört bereits seit 1982 zum Unesco-Weltkulturerbe.