Die Europäische Kommission hat am Donnerstag mehrere Aufforderungen an Österreich gerichtet, weil es Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht erfülle. Zwei Vertragsverletzungsverfahren wurden gestartet, weil Österreich die Abfallrahmenrichtlinie sowie die EU-Vorschriften zum einheitlichen europäischen Eisenbahnraum nicht richtig umsetze. Weitere Umsetzungsmängel gebe es beim Europäischen Haftbefehl, der Verbandsklagenrichtlinie und den EU-Regelungen gegen Luftverschmutzung.

Die Kommission bemängelt bei der österreichischen Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie u.a. die Berechnung der Recyclingziele sowie den Abfallbewirtschaftungsplan. Die Frist für die Mitgliedstaaten, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, ist am 5. Juli 2020 abgelaufen. Die betreffenden Mitgliedstaaten haben sie aber bisher nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Die Kommission hat daher an Österreich und fünf weitere Mitgliedstaaten Aufforderungsschreiben gesandt.

Die nationalen Bestimmungen zum Schienenverkehr in Österreich sowie Ungarn stehen laut Kommission nicht im Einklang mit der Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums. Die Kommission ist außerdem der Ansicht, dass das österreichische Recht den Umfang der Infrastruktur-Verwaltungsfunktionen einschränkt, die zwischen verschiedenen Infrastrukturbetreibern geteilt werden können.

Die Kommission richtet weiters an Österreich, Tschechien und Ungarn Aufforderungsschreiben, um die Anforderungen des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl einzuhalten. Österreich habe die Bestimmung zum optionalen Ablehnungsgrund nicht ordnungsgemäß umgesetzt.

Die Mitgliedstaaten haben jeweils zwei Monate Zeit, auf die Aufforderungsschreiben zu reagieren und die von der Kommission angesprochenen Mängel zu beheben. Sollte keine zufriedenstellende Antwort eingehen, kann die Kommission ihnen eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln. Dies ist der nächste Schritt im Vertragsverletzungsverfahren.

Zwei solche Stellungnahmen wird die Brüsseler Behörde nun an Wien wegen der mangelhaften Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie bzw. der EU-Regelungen zur Reduzierung der Luftverschmutzung senden. Österreich hat verabsäumt, nationale Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie zeitgerecht nach Brüssel mitzuteilen. Weiters wurde versäumt, die ordnungsgemäße Umsetzung der Reduktionsverpflichtungen für mehrere Luftschadstoffe sicherzustellen.

Sollte die Kommission innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, kann sie diese beiden Fälle an den Gerichtshof der EU verweisen.

(APA)