Die im vergangenen Jahr vereinbarten Abstriche am EU-Lieferkettengesetz sind endgültig beschlossen. Die 27 Europaministerinnen und -minister segneten die Änderungen bei einer Sitzung am Dienstag in Brüssel ab. Das Gesetz sieht nun weniger Berichtspflichten für weniger Unternehmen vor und wird zudem nach hinten verschoben, der Stichtag ist nun im Juli 2029.
Das Lieferkettengesetz soll Unternehmen eigentlich für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in ihrer Produktion in die Pflicht nehmen. Es war im Frühjahr 2024 beschlossen worden, greift aber noch nicht und wurde schon einmal verschoben. Nach einem zweiten Aufschub sollen die Mitgliedstaaten die EU-Vorgaben nun bis zum 26. Juli 2028 in nationales Recht umsetzen, ein Jahr später sollen sich die betroffenen Unternehmen daran halten müssen.
Vorschriften gelockert
Wirtschaftsverbände halten die Belastung durch das Lieferkettengesetz seit langem für zu hoch. Auf ihren Druck werden zahlreiche Firmen von den Vorschriften ausgenommen. Das Gesetz soll für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Jahresumsatz von mindestens 1,5 Mrd. Euro gelten. Bisher war eine Schwelle bei 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. Euro Umsatz vorgesehen.
Die betroffenen Unternehmen sollen zudem nicht mehr die Details ihrer gesamten Lieferkette überwachen müssen. Firmen sollen vor allem dort nachforschen, wo sie selbst ein hohes Risiko für Verstöße vermuten. Außerdem sollen sie sich auf Informationen verlassen, die bei ihren Lieferanten "annehmbarerweise verfügbar" sind, also keine tiefere Recherche verlangen.
EU-weite Haftung für Verstöße gestrichen
Die Reform streicht zudem eine EU-weite Haftung für Verstöße gegen das Gesetz. Damit hängen Entschädigungen für Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung künftig von den Gerichten in den unterschiedlichen EU-Staaten ab. Bußgelder für Verstöße sollen maximal drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen.
Der gemeinnützige Verein "Südwind" begrüßte die Annahme des Gesetzes grundsätzlich, warnt jedoch davor, dass es durch die Abschwächung "große Unklarheiten" gibt und "das Risiko besteht, dass die Wirksamkeit des Instruments untergraben wird", heißt es in einer Aussendung.
(APA)