Finanzminister verlangt Gegenfinanzierungsvorschläge © APA - Austria Presse Agentur
Die Lohnnebenkosten und wie man diese senken soll, ohne die öffentlichen Finanzen noch mehr aus dem Gleichgewicht zu bringen, sind in Österreich ein Dauerbrenner. Arbeitgebervertreter haben trotz der Budgetkrise zuletzt eine Senkung um 5 Prozentpunkte beim Dienstgeberanteil gefordert. Für heuer taxiert das Wifo die Lohnnebenkosten der Dienstgeber vom Bruttolohn mit 29,59 Prozent. Erst seit 2022 liegt der Wert knapp unter 30 Prozent, 2013 waren es noch 31,26 Prozent gewesen.
Die Tendenz ist also an und für sich sinkend, doch im Europavergleich liegt Österreich im Spitzenfeld - auch bei den Arbeitskosten insgesamt, die durch eine Absenkung der Lohnnebenkosten zurückgehen könnten. Und auch gegenüber Deutschland, dem wichtigsten Handelspartner und gleichzeitig auch Wettbewerber der heimischen Industrie, liegt der Dienstgeberanteil der Lohnnebenkosten laut jüngsten Angaben der Wirtschaftskammer (WKÖ) mit 23 Prozent deutlich unter dem heimischen Wert von 29,59 Prozent.
Größter Anteil bei Pensionsversicherung, Krankenversicherung und FLAF
Den größten Anteil macht die Pensionsversicherung aus (12,5 Prozent oder etwa ein Drittel der 29,59 Prozent). Dahinter folgen gleichauf Krankenversicherung und Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). Der FLAF könne mehr als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen werden und der Dienstgeberanteil abgesenkt, hieß es zuletzt von der Wirtschaftskammerspitze, die vom ÖVP-Wirtschaftsbund gestellt wird. Doch auch die Kammerumlage 2 von der Wirtschaftskammer zählt zu den Lohnnebenkosten für die Dienstgeber - wenn auch mit einem sehr kleinen Anteil vom Gesamtkuchen. NEOS und deren WKÖ-Ableger UNOS forderten am Dienstag einmal mehr deren ersatzlose Streichung.
Kommunalsteuer und Arbeitslosenversicherungsbeiträge fallen viel deutlicher ins Gewicht. Auch Wohnbauförderungsbeitrag, Unfallversicherung und Mitarbeitervorsorgekasse sind größere Punkte bei den Gesamtkosten als die KU2. Kleiner ist nur der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, zeigt die entsprechende Wifo-Aufstellung.
FLAF-Beiträge für Dienstgeber schon einmal abgesenkt
Die Rückgänge gab es weil etwa der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds von 4,5 auf 3,7 Prozent gesenkt wurde. Der Unfallversicherungsbeitrag ging von 1,4 auf 1,1 Prozent zurück, der Insolvenzentgelt-Zuschlag von 0,55 auf 0,1 Prozent. Der KV-Beitrag für Angestellte wurde schon vor zehn Jahren von 3,83 auf 3,78 Prozent gesenkt. Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag für Arbeitgeber und -nehmer sank um je 0,05 Prozentpunkte von 6 auf 5,9 Prozent insgesamt.
Milliardenschwere budgetäre Vorbehalte
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) hielt angesichts der Budgetnot und im Lichte der Erstellung des Doppelbudgets 2027/28 jedenfalls fest, dass es ihm bisher an Gegenfinanzierungsvorschlägen seitens der Arbeitgebervertreter und -vertreterinnen fehle. Und da gehe es um etwa zehn Milliarden Euro angesichts des Rufs nach einer Absenkung um fünf Prozentpunkte.
Wifo-Chef Gabriel Felbermayr meinte, ein schrittweises Vorgehen könne drin sein. Auch Fiskalrat-Chef Christoph Badelt sähe eine Senkung angebracht - konnte sich zuletzt aber nicht vorstellen, wie man gegenfinanzieren solle.