Wohnbau-Kredite sind stark eingebrochen © APA - Austria Presse Agentur

Angesichts stark rückläufiger Wohnbaukredite drängen die Banken im Vorfeld des Inkrafttretens der novellierten KIM-Verordnung am 1. Juli auf eine rasche Umsetzung des Wohnbaupakets, mit dem die Bundesregierung den Ländern 500 Mio. Euro zur Verfügung stellt, um billige Wohnbaukredite zu fördern. Weil die Umsetzung in den meisten Bundesländern noch immer nicht erfolgt ist, würden viele Menschen geplante Kredite nicht abschließen, sagt Bankenverbandspräsident Robert Zadrazil.

"Das durchschnittliche monatliche Kreditvergabevolumen bei privater Wohnbaufinanzierung ging von fast 2,5 Mrd. Euro in der ersten Jahreshälfte 2022 auf nur noch rund 900 Mio. Euro im Jahresdurchschnitt 2023 zurück", sagte Zadrazil. "Im ersten Quartal 2024 sank das monatliche Kreditvergabevolumen weiter und betrug im Monatsdurchschnitt 800 Mio. Euro. Von einer Trendwende sind wir noch weit entfernt", so der Österreich-Chef der UniCredit. Es gehe einerseits um die Schaffung von leistbarem Wohnraum, aber auch um wichtige Impulse für die Bauwirtschaft.

"Die Änderungen der KIM-Verordnung bieten zwar Erleichterungen bei den Ausnahmekontingenten, werden die Wohnraum-Lücke aber nicht schließen können", meint Zadrazil. Das längst im Parlament beschlossene Wohnbaupaket der Bundesregierung müsse schnellstmöglich in vollem Umfang in die Praxis umgesetzt werden. "Erst zwei von neun Bundesländern haben diese Maßnahme realisiert, der Rest zögert noch oder plant gar keine Förderung für den Erwerb von Eigentum anzubieten."

Das Wohnbaupaket der Regierung sieht unter anderem vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Grundbucheintragungs- und Pfandrechtseintragungsgebühren bei einer Bemessungsgrundlage von bis zu 500.000 Euro entfallen. Darüber hinaus bietet der Bund einen Zuschuss an die Länder in Form einer Zinsstützung. Die Länder haben dadurch die Möglichkeit, niedrig verzinste Darlehen mit einem Maximalzinssatz von 1,5 Prozent und bis zu 200.000 Euro Kreditsumme für Wohnbauförderung an natürliche Personen zur Verfügung zu stellen. Alternativ können die Bundesländer auch einen Annuitätenzuschuss gewähren.