Nach OGH-Urteil nun Einigung mit Konsumentenschützern © APA - Austria Presse Agentur

Die BAWAG und ihre Direktbank-Marke easybank werden die Sollzinsen für pandemiebedingte Kreditstundungen an die betroffenen Kundinnen und Kunden zurückzahlen. Dies teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Dienstag mit. Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) sowie einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) hätten sich VKI und BAWAG jetzt auf eine Lösung für die Abwicklung der Rückzahlung geeinigt.

Betroffene Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer können die Rückerstattung bis Ende Mai 2023 beim VKI beantragen (http://go.apa.at/NPpb9YVC). Die Teilnahme ist den Angaben zufolge auch dann möglich, wenn der Kredit bereits vollständig abbezahlt wurde. Die Konsumentenschützer vom VKI rufen vor dem Hintergrund auch alle restlichen Geldinstitute dazu auf, dem Urteil folgend, die von ihnen eingehobenen Sollzinsen rückzuerstatten.

Auslöser für den Rechtsstreit war das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das 2020 erlassen wurde und ein Kreditmoratorium für durch die Coronapandemie in finanzielle Schwierigkeiten geratene Verbraucherinnen und Verbraucher vorsah. Das Moratorium galt vom 1. April 2020 bis zum 31. Jänner 2021. Unklar war aber, ob für den Zeitraum Zinsen berechnet werden durften. Aus einer späteren Entscheidung des Obersten Gerichtshofs gegen die BAWAG - der VKI hatte geklagt - ging hervor, dass für die Zeit der gesetzlichen Kreditmoratorien nicht nur keine Verzugszinsen, sondern auch keine Sollzinsen, also normale Vertragszinsen, verrechnet werden dürfen.

Insgesamt 403 Banken riefen daraufhin den Verfassungsgerichtshof an. Dieser entschied, dass das zinslose Kreditmoratorium verfassungskonform war, wie Ende Dezember bekannt wurde. Bereits vor dem VfGH-Entscheid hatten die Santander Consumer Bank und die Bank99 der Post angekündigt, die Zinsen zurückzahlen zu wollen.