++ ARCHIVBILD ++ Bearbeitungsgebühren und Zölle für Kleinpakete aus Nicht-EU-Ländern © APA - Austria Presse Agentur
Im Kampf gegen die Flut kleiner Pakete aus Onlinekäufen aus Drittstaaten führt die EU eine neue Bearbeitungsgebühr ein. Ab 1. November soll die neue Abgabe für jedes im Internet bestellte und in die EU eingeführte Produkt gelten und von den nationalen Behörden erhoben werden. Darauf einigten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Länder am Donnerstag in Brüssel, wie beide mitteilten. Die Bearbeitungsgebühr kommt zusätzlich zu geplanten neuen Zollgebühren.
Die Höhe der Bearbeitungsgebühr muss noch von der EU-Kommission festgelegt werden. Mit der Abgabe sollen die steigenden Kosten durch die wachsende Zahl kleiner Sendungen aus dem Online-Handel gedeckt werden - etwa die Sichtung und Kontrolle bei der Einfuhr.
Neue Zollgebühren kommen
Zwar können Pakete mit einem Wert von bis zu 150 Euro bisher zollfrei in die Staatengemeinschaft eingeführt werden. Um unerwünschten Billigimporten etwas entgegenzusetzen, gilt jedoch ab Juli für jedes Paket mit einem Warenwert bis 150 Euro eine Abgabe in Höhe von drei Euro. Diese Maßnahme soll vorübergehend gelten, bis eine neue digitale Plattform zur Abwicklung und Kontrolle an den Start geht und dann alle in die EU importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig sind. Derzeit ist das für 2028 geplant.
Mit dem Abschaffen der Freigrenze soll etwa sichergestellt werden, dass alle Händler - unabhängig von ihrem Standort - die gleichen Wettbewerbsbedingungen haben. Ob günstige Produkte durch die neuen Abgaben teurer werden, ist noch unklar. Theoretisch könnten auch die Produzenten oder Importeure die Mehrkosten übernehmen.
Regeln dürften Online-Händler wie Shein, Temu oder Amazon betreffen
Die neuen Regeln dürften etwa Online-Händler wie Shein, Temu, AliExpress oder auch Amazon betreffen. Der Online-Handel hat in den vergangenen Jahren zu einem exponentiellen Anstieg bei Lieferungen kleiner Warenpakete mit geringem Wert in die EU geführt. Laut EU-Kommission kamen 2024 täglich rund zwölf Millionen Pakete in der EU an, deutlich mehr als in den beiden Vorjahren.
Temu ist ein Online-Marktplatz, auf dem zahlreiche Unternehmen verschiedene Waren verkaufen. Das chinesische Unternehmen sorgt immer wieder mit Minipreisen und hohen Rabatten für Aufsehen. Produkte werden häufig direkt vom Hersteller zum Kunden geliefert. Der in China gegründete und heute in Singapur ansässige Modekonzern Shein ist sowohl Hersteller und Händler als auch Marktplatz. Beide Anbieter sind umstritten. Politiker, Handelsvertreter und Konsumentenschützer monieren unter anderem Produktqualität, mangelnde Kontrollen und unfaire Wettbewerbsbedingungen.
Neben der neuen Bearbeitungsgebühr sollen weitere Maßnahmen im Rahmen der Reform des EU-Zollrahmens dafür sorgen, den globalen Handel zu erleichtern, Zölle effizienter zu erheben und die Kontrollen von nicht konformen, gefährlichen oder unsicheren Waren zu verschärfen, wie die EU-Länder mitteilten.
Heimischer Handel begrüßt EU-Maßnahmen gegen Billigimporte
WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik begrüßte die Einführung der Bearbeitungsgebühr in einer Aussendung am Freitag. Diese sei ein "wichtiger Schritt hin zu faireren Wettbewerbsbedingungen". Gleichzeitig forderte er weitergehende Maßnahmen sowie deren konsequente und unbürokratische Umsetzung. Er pochte unter anderem auf eine höhere Kontrolldichte bei Einfuhren, eine konsequente Umsetzung der Plattformverantwortung großer Online-Anbieter, eine Reform des EU-Zollsystems und verstärkte Maßnahmen gegen irreführende Werbemaßnahmen und andere unfaire Praktiken im Online-Handel. "Wenn alle Anbieter nach denselben Regeln spielen, profitieren Konsumentinnen und Konsumenten ebenso wie der Wirtschaftsstandort Österreich", so Trefelik.