Ab 100 Euro kann man in den Bundesschatz investieren © APA - Austria Presse Agentur
Der im April 2024 gestartete Bundesschatz, der es Privaten ermöglicht, direkt bei der Republik in Staatsanleihen zu investieren, kommt bei den Anlegern offenbar gut an. Das veranlagte Volumen überschreitet mittlerweile 6 Mrd. Euro, mehr als 135.000 Konten wurden eröffnet, teilte das Finanzministerium (BMF) am Montag mit. Seit Sommer 2025 steht das Instrument nicht nur Privaten, sondern auch dem öffentlichen Sektor als Anlageprodukt zur Verfügung.
Dieser Sektor umfasst Gemeinden und Länder, aber auch Einrichtungen wie Universitäten oder Museen und Sozialversicherungsträger. Deren Anteil am Bundesschatz-Volumen beträgt laut BMF bereits mehr als eine Mrd. Euro. Weitere 1,25 Mrd. Euro entfielen auf grüne Bundesschätze, deren Mittel zweckgewidmet sind und der Finanzierung von Staatsausgaben dienen, die die grüne Transformation vorantreiben. "Das in Bundesschatz veranlagte Volumen entspricht rund 2 Prozent des Finanzschuldenstands des Bundes und ermöglicht eine Verbreiterung der inländischen Investorenbasis", sagte der Geschäftsführer der Oesterreichischen Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA), Markus Stix, laut Aussendung.
Investment in Bundesschatz bereits ab 100 Euro möglich
Mit dem Bundesschatz kann man als Privater direkt bei der Republik Österreich in fixverzinste Wertpapiere veranlagen. Sie haben Laufzeiten von einem Monat bis zu 10 Jahren. Bereits mit 100 Euro kann man investieren, Gebühren oder Spesen fallen keine an. Auf die Zinserträge fallen jedoch Kapitalertragssteuern (KESt) in Höhe von 27,5 Prozent an, das ist etwas höher als bei Sparbüchern und Sparkonten mit 25 Prozent KESt.
Bei der Überweisung des Geldes ist zudem zu beachten, dass das Konto für den Bundesschatz bei der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) geführt wird und daher bei der Bank nicht automatisch ein IBAN-Namensabgleich stattfindet. Notenbanken sind von der seit 9. Oktober geltenden Regel, dass bei jeder Überweisung der Empfängername mit der IBAN-Nummer abgeglichen werden muss, ausgenommen, heißt es auf der Homepage des Bundesschatzes. Es könne daher vorkommen, dass die Empfängerüberprüfung nicht möglich ist.