Geoblocking behindert laut EU-Rechnungshof die Verbraucher in der EU © APA - Austria Presse Agentur

Ungerechtfertigtes Geoblocking ist laut einem am Montag veröffentlichten Bericht des EU-Rechnungshofes immer noch ein Problem in der EU. Die EU-Geoblocking-Verordnung, die für einen gleichen Zugang von Konsumenten zu Online-Waren und -Dienstleistungen in der gesamten EU sorgen sollte, wird laut Rechnungshof nicht effizient umgesetzt. Die österreichischen Maßnahmen zur Förderung des Bewusstseins für Geoblocking und gegen Diskriminierung wurden als gutes Beispiel genannt.

"Geoblocking schränkt die Auswahl der Verbraucher ein, was zu großer Unzufriedenheit bei den Kunden führt. Außerdem entstehen so Hindernisse für den freien Austausch von Waren und Dienstleistungen im digitalen Binnenmarkt der EU", erklärte Ildikó Gáll-Pelcz, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Rechnungshofs, in einer Aussendung."Es gibt EU-Vorschriften, die diese Praxis verhindern sollen, doch haben wir Mängel bei der praktischen Umsetzung festgestellt."

Geoblocking liegt vor, wenn in einem bestimmten EU-Land tätige Händler den Online-Zugang für Kundinnen und Kunden einschränken oder ganz sperren, weil diese in einem anderen Land wohnen oder wenn die Bedingungen für den Kauf von Waren oder Dienstleistungen vom Standort des Kunden abhängen. Das ist laut EU-Vorschriften von 2018 verboten. Ausnahmen gibt es nur in wenigen Fällen, z.B. unterschiedliche Altersgrenzen für den Kauf von Alkohol.

Audiovisuelle Dienste derzeit ausgenommen

Bestimmte als problematisch eingestufte Bereiche wie audiovisuelle Dienste und Online-Dienste, die Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten bieten, fallen nicht unter die Verordnung. Da diese demnächst überarbeitet werden soll, fordern die Prüfer, die Vor- und Nachteile einer möglichen Ausweitung des Geltungsbereichs zu analysieren. Die EU-Kommission wird aufgefordert, eine entsprechende Studie durchzuführen. Weiters sollte die Kommission ihre Leitlinien für die Behörden der Mitgliedstaaten aktualisieren sowie den Austausch zwischen diesen fördern.

Gefordert werden im Bericht auch effizientere Überwachungsregelungen: Kunden und Händler seien oft nicht ausreichend über den Umfang des Verbraucherschutzes und mögliche Schlichtungsstellen informiert. Außerdem gebe es große Unterschiede zwischen den einzelnen EU-Ländern beim Vorgehen gegen Händler, die sich nicht an die Vorschriften halten. Die Geldstrafen lägen zwischen 26 Euro und 5 Millionen Euro und hingen in einigen Fällen auch vom Umsatz des Händlers ab. Dies alles führe zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen im EU-Binnenmarkt, warnt der Rechnungshof.

Österreich nicht speziell geprüft

Österreich zählte nicht zu den speziell geprüften Mitgliedstaaten, die österreichischen Behörden waren aber in Online-Befragungen einbezogen. Ihre Maßnahmen zur Förderung des Bewusstseins für Geoblocking und gegen Diskriminierung in den Medien wurden vom EU-Rechnungshof als gutes Beispiel genannt, und zwar auch schon vor dem Inkrafttreten der Geoblocking-Verordnung. Als Europäisches Verbraucherzentrum in Österreich fungiert der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Seine Website enthält einen eigenen Abschnitt zur Geoblocking, in dem die Inhalte der Geoblocking-Verordnung und ihre Ausnahmen, Diskriminierung bei Zahlungen und Möglichkeiten der Durchsetzung transparent dargestellt sind.

Im Bericht wird betont, "dass mit der Annahme der Geoblocking-Verordnung Fortschritte bei der Berücksichtigung der Bedürfnisse von Verbrauchern und Händlern" erzielt worden seien. Die Kommission betonte in einer schriftlichen Stellungnahme, sie habe begleitend zur Verordnung Leitlinien bereitgestellt und die Auslegung im Austausch mit den zuständigen nationalen Behörden unterstützt, um das Risiko einer uneinheitlichen Auslegung zu verringern. Die Überprüfung im Jahr 2025 biete Gelegenheit, Anbieter und Kunden besser für den tatsächlichen Anwendungsbereich der Verordnung zu sensibilisieren.