Die Europäische Kommission hat am Donnerstag vier Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Dies geschieht im Rahmen des monatlichen Pakets mit neuen Verfahren gegen alle EU-Staaten. Zwei der neuen Verfahren betreffen den Banken- bzw. Verkehrsbereich: Österreich hat laut Kommission die Richtlinien zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten sowie des Gebührensystems für Flugsicherungsdienste nicht korrekt oder vollständig umgesetzt.

Die von der EU-Kommission geforderte Umsetzung der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten betrifft die Aufsicht weltweit systemrelevanter Institute sowie die Verlustaufnahme- und Rekapitalisierungsfähigkeiten von Banken. Ohne Umsetzung dieser technischen Maßnahmen werde es nicht möglich sein, die angestrebte Harmonisierung im EU-Bankensektor zu erreichen, so die Kommission. Übergeordnetes Ziel ist, die Widerstandsfähigkeit der größten EU-Bankengruppen gegenüber Finanzschocks weiter zu verbessern.

Laut Verordnungen zum einheitlichen europäischen Luftraum müssen die Mitgliedstaaten gemeinsame Kosten transparent und proportional zwischen Flugsicherungsdiensten für die Strecke und den An- und Abflug aufteilen. Die nicht korrekte Umsetzung der EU-Vorschriften zum Leistungs- und Gebührensystem wirkt sich laut Kommission nicht nur auf die Einnahmen der Flugsicherungsdienstleister aus, sondern auch auf die Höhe der Gebühren, die die Fluggesellschaften als Kunden dieser Dienstleister zahlen. Die den Fluggesellschaften in Rechnung gestellten Kosten seien unangemessen.

Österreich hat nun zwei Monate Zeit, auf die entsprechenden Aufforderungsschreiben der Kommission zu reagieren und die angesprochenen Mängel zu beheben. Sollte die Kommission keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, kann sie beschließen, als nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren mit Gründen versehene Stellungnahmen abzugeben.

(APA)