Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat in der Causa Abfallwirtschaftskartell die Verhängung einer geminderten Geldbuße von 750.000 Euro gegen die KAB Kärntner Abfallbewirtschaftung GmbH sowie von 278.000 Euro gegen die Killer GmbH & Co KG und Killer GmbH beim Kartellgericht beantragt. Wie die BWB am Mittwoch mitteilte, nahmen beide an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Kundenaufteilungen und am Austausch wettbewerbssensibler Informationen teil.

Die Unternehmen waren demnach jahrelang Teil dieses österreichweiten Kartells im Bereich Abfallwirtschaft, das zumindest ab Juli 2002 aktiv war. Die KAB kam 2011 in Kärnten dazu und Killer ab Juli 2002 in Niederösterreich, Oberösterreich sowie vereinzelt in Tirol. Die KAB sei nur in geringem Ausmaß an der Abfallsammlung beteiligt gewesen, habe früh mit der BWB kooperiert, die Kartellverbots-Verstöße intern aufgearbeitet und ein Compliance-System etabliert. Auch Killer habe im Rahmen des Kronzeugenprogramms mit der BWB kooperiert. Daher sei jeweils eine geminderte Geldbuße beantragt worden.

Der Kronzeugenstatus der Unternehmen wurde bestätigt. Gegen eine Vielzahl weiterer Unternehmen laufen die Ermittlungen der BWB noch. Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen mit Volumen von bis zu 10 Prozent des Vorjahresumsatzes verhängen.

(APA)